Politik
PNOG: „Die Tagespflege verliert“
Der Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) stößt in der Tagespflegebranche auf deutliche Kritik. Zwei Expert:innen warnen: Die Tagespflege werde im Gesetzentwurf kaum berücksichtigt, drohende Leistungseinschränkungen und eine unzureichende Refinanzierung könnten die Versorgung erheblich schwächen. Gegenüber der Redaktion TP äußerten sich die beiden Fachleute am Rande des TP Kongresses in Essen.
Aus Essen: Sonja Thielemann, Redaktion TP – Tagespflege
Für Michael Küppers, Unternehmensberater bei 361 Coaching und Beratung, ist vor allem eines auffällig: Die Tagespflege komme im Gesetzentwurf kaum vor. „Die Tagespflege kommt ja eigentlich überhaupt nicht vor im PNOG“, sagt Küppers. Während in der politischen Diskussion häufig die Verschiebung von stationärer hin zu ambulanter Versorgung betont werde, spiele die Tagespflege als wichtiges Bindeglied kaum eine Rolle. Aus seiner Sicht ist sie jedoch ein „wesentliches Element“, um die ambulante Versorgung zu ergänzen und pflegende Angehörige zu entlasten.
Besonders kritisch sieht Küppers geplante Leistungseinschränkungen: So gebe es keine Anpassung der Sachleistungen für die Tagespflege – anders als im ambulanten Bereich. Auch der Entlastungsbetrag („frühere 45b-Leistung“) solle künftig nicht mehr für die Tagespflege vorgesehen sein. „Selbst in den neuen Budgets […] ist die Tagespflege überhaupt nicht vorgesehen“, so Küppers. Stattdessen werde die Versorgung stärker auf Kurzzeitpflege konzentriert. Sein Fazit: „Die Tagespflege verliert.“
Refinanzierung, Zugang und Nachfrage unter Druck
Auch Heike Jurgschat-Geer, Inhaberin einer Beratung im Gesundheitswesen, sieht erhebliche Auswirkungen auf Tagespflegeeinrichtungen – sowohl auf der Kosten- als auch auf der Nachfrageseite.
Ein zentrales Problem sei die geplante nicht vollständige Refinanzierung von Tariflöhnen. „Das betrifft natürlich auch tarifgebundene Einrichtungen der Tagespflege“, erklärt sie. Hinzu komme die vorgesehene Aussetzung der Tarifbindung, die ebenfalls Konsequenzen für die Einrichtungen habe.
Gleichzeitig enthält der Entwurf auch einzelne Chancen: Tagespflegen könnten etwa von vorgesehenen Zuschüssen für Digitalisierung profitieren. Auch die stärkere Ausrichtung auf Prävention könne neue Ansätze ermöglichen, „indem sie dort möglicherweise Angebote anders justieren und umsetzen können“, so Jurgschat-Geer.
Strengere Zugangsvoraussetzungen befürchtet
Schwerwiegender bewertet sie jedoch die möglichen Einschränkungen beim Zugang zur Tagespflege. Durch strengere Voraussetzungen könnte der Pflegegrad 2 künftig schwerer zu erreichen sein. „Das bedeutet eben auch, dass es nicht mehr so viele Menschen geben wird, die den Anspruch auf Tagespflege haben“, sagt sie.
Zudem stehe der Entlastungsbetrag im Pflegegrad 1 infrage. Sollte dieser wegfallen oder in neue Budgetstrukturen überführt werden, könne sich dies direkt auf die Nachfrage auswirken: „Die Nachfrage […] könnte sich aufgrund reduzierter finanzieller Möglichkeiten anders darstellen.“
Kurzfristige Entlastung, langfristig keine Lösung
In der Gesamtbewertung fällt Jurgschat-Geers Urteil deutlich aus: „Der Entwurf […] ist aus meiner Sicht nicht hilfreich, um die Versorgung der Menschen langfristig sicherzustellen.“ Zwar könne er kurzfristig dazu beitragen, finanzielle Defizite zu begrenzen, doch fehle eine nachhaltige Perspektive über die kommenden Jahre hinaus.
Auch Küppers sieht die Gefahr, dass wichtige Versorgungsbausteine geschwächt werden – mit möglichen Folgen für die gesamte Versorgungsstruktur. Denn wenn die Tagespflege als Entlastungsangebot für Angehörige an Bedeutung verliere, könnte dies langfristig auch den Verbleib Pflegebedürftiger in der häuslichen Versorgung erschweren.
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