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Niedersachsen hat 1. Kammerversammlung gewählt
Die neue Pflegekammer Niedersachsen hat ihre erste
Kammerversammlung gewählt. Die 31 in das höchste Organ
der Kammer gewählten Mitglieder sollen in den nächsten
fünf Jahren die Interessen von Pflegepersonal gegenüber
Politik und Öffentlichkeit vertreten, wie die Kammer am
Montag mitteilte.

Die Wahlbeteiligung lag bei rund 30 Prozent, wobei mehr
als jede zehnte Stimme wegen fehlender oder falsch
einsortierter Wahlausweise ungültig war. Am 8. August
tritt die Kammer zu ihrer konstituierenden Sitzung
zusammen.
Das Kammergesetz für die Heilberufe in
der Pflege (PflegeKG) war im Dezember 2016 vom
niedersächsischen Landtag verabschiedet
worden. Es machte den Weg frei für die nach
Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein dritte und
bisher größte Pflegekammer in Deutschland.
Landesweit müssen mindestens 80 000 ausgebildete
Alten-, Gesundheits- und Krankenpfleger sowie
Kinderkrankenpfleger Mitglied werden und einen Beitrag
entrichten. Die Kammer soll eine Berufsordnung
aufstellen und wie bei den Ärzten, Apothekern und
Psychotherapeuten unter anderem Weiterbildungen
sichern. Kritiker befürchten zu viel Bürokratie.
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