Politik

Niedersachsen hält Versprechen: Pflegekammer-Mitglieder müssen 2020 keine Beiträge zahlen

Das Land Niedersachsen hat sein Versprechen eingelöst und unterstützt die Arbeit der Pflegekammer Niedersachsen im Jahr 2020 finanziell. Der Zuwendungsbescheid ist jetzt bei der Pflegekammer eingegangen. Damit brauchen die mehr als 90.000 Mitglieder in 2020 keine Beiträge zu zahlen, wie die Pflegekammer Niedersachsen mitteilt.

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"Durch die Zuwendung müssen wir für das Kalenderjahr 2020 keine Mitgliedsbeiträge erheben", sagt Nadya Klarmann, Pflegekammer-Präsidentin in Niedersachsen. Foto: Pflegekammer Niedersachsen

 "Wir haben heute den Zuwendungsbescheid bekommen", so Nadya Klarmann, Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen am 24.7.2020 in Hannover. Damit unterstützt das Land Niedersachsen wie angekündigt die Arbeit der Pflegekammer finanziell. "Durch die Zuwendung müssen wir für das Kalenderjahr 2020 keine Mitgliedsbeiträge erheben", sagt die Kammerpräsidentin.

Die Kammerversammlung der Pflegekammer Niedersachsen hatte in ihrer Sitzung am 16. Juni durch eine Änderung der Beitragsordnung den Vorstand ermächtigt, von der Beitragserhebung für 2020 abzusehen. Voraussetzung dafür ist, dass bis spätestens 31. Juli ein Zuwendungsbescheid des Landes Niedersachsen bei der Pflegekammer eingeht. Auch im nächsten Jahr brauchen die Mitglieder keine Beiträge zu zahlen, solange Mittel in Höhe von sechs Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.
"Die jetzt erfolgte Zuwendung sichert die Arbeit im laufenden Kalenderjahr. Die von der Landesregierung angekündigte Rückzahlung der Beiträge für 2018 und 2019 ist davon nicht betroffen", sagt Klarmann. Die Rückerstattung für die Beitragsjahre 2018 und 2019 in Höhe von rund 4,8 Millionen Euro kann erst nach der Bereitstellung der Mittel durch das Land und einer Änderung der Beitragsordnung erfolgen. "Wir brauchen für die Änderung der Beitragsordnung und die Rückzahlung eine verbindliche Finanzierungszusage", betonte Klarmann erneut.

Die Kammerversammlung der Pflegekammer Niedersachsen hatte in ihrer Sitzung am 16. Juni das Land Niedersachsen eindringlich aufgefordert bis zum 30. September die Mittel für die Rückzahlung der Beiträge aus den Jahren 2018 und 2019 zu bewilligen. Eine Kreditaufnahme wurde ausgeschlossen.