Management

Niedersachsen bringt Allgemeinverfügung zum Arbeitszeitgesetz auf den Weg

Wegen erwarteter Personalausfälle durch Omikron im Bereich der kritischen Infrastruktur, bringt das Niedersächsische Sozialministerium eine Allgemeinverfügung zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes auf den Weg. Diese ermöglicht Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit und eine Erhöhung der zulässigen Wochenarbeitszeit auf maximal 60 Stunden in einzelnen Wochen.

Daniela Behrens (SPD) wird neue niedersächsische Sozial- und Gesundheitsministerin
Foto: Fotoscheune/OHZ Niedersachsens Sozialministerin Daniela Behrens (SPD).

Die maximal mögliche durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden bleibt dabei unberührt, heißt es in einer Pressemitteilung des Sozialministeriums. Die Allgemeinverfügung wird am 12.Januar 2022 in Kraft treten und ist bis zum 10. April 2022 befristet.

In der Praxis würden auf diese Weise beispielsweise Mehrschichtensysteme oder „Arbeitsblöcke“ ermöglicht. Entsprechende Instrumente könnten insbesondere dann erforderlich werden, wenn es zu Covid-19-Ausbrüchen in einer Einrichtung wie einem Pflegeheim oder einem Krankenhaus kommt und sich Pflegepersonal oder Ärztinnen und Ärzte in Quarantäne begeben müssen.

Ziel der Allgemeinverfügung sei es, einen rechtlichen Rahmen für zeitlich befristete und flexible Lösungen zur Bewältigung Corona-Pandemie zu schaffen. Wenn jedoch von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, seien die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, die geleistete Mehrarbeit wie bisher auch auszugleichen.

Sozialministerin Daniela Behrens (SPD): „Wir wissen um die besondere körperliche und auch psychische Belastung für viele Beschäftigte nach fast zwei Jahren Pandemie, die wir außerordentlich bedauern. Im Durchschnitt darf deshalb auch weiterhin innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen keinesfalls mehr als acht Stunden werktäglich gearbeitet werden. Mindestens 15 Sonntage müssen im Jahr 2022 beschäftigungsfrei bleiben. Mit der ebenfalls bevorstehenden Änderung der Quarantäneregeln im Sinne des MPK-Beschlusses vom vergangenen Freitag werden wir noch in dieser Woche einen weiteren Beitrag dazu leisten, die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur für die Gesellschaft auch in der Omikronwelle bei hohen Infektionszahlen zu erhalten.“