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Nach langer Krankheit zurück in den Job
Wer innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, hat Anspruch auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement, kurz BEM. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arbeitsunfähigkeit zeitlich am Stück vorlag oder sich auf mehrere Etappen verteilte, ob innerhalb der zwölf Monate das Kalenderjahr wechselte und welchen Grund die Arbeitsunfähigkeit hatte. Darauf weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hin. Sie unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei dieser Aufgabe mit einem neuen, branchenübergreifenden Praxisleitfaden.

Außer dem Arbeitgeber und der betreffenden Person selbst wirkt am BEM auch die betriebliche Interessenvertretung mit. Foto: Helge Krückeberg
Vielen Beschäftigten fällt die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach langer Krankheit leichter, wenn diese professionell gesteuert und ihr Wiedereinstieg bereits während der Arbeitsunfähigkeit unterstützend vorbereitet wird. Dazu dient das BEM, das alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten nach § 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX anbieten müssen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die betreffenden Beschäftigten selbst können frei entscheiden, ob sie das Angebot annehmen.
"Das BEM zielt nicht darauf, dass die Erkrankten am Arbeitsplatz wieder reibungslos funktionieren", stellt Jörg Kramarczyk, BEM-Experte der BGW, klar. "Vielmehr sollen sie im Betrieb so respekt- und rücksichtsvoll unterstützt werden, dass sie eine reelle Chance haben, in ihre Tätigkeit zurückzufinden – auch bei eventuell bleibender gesundheitlicher Einschränkung." Ob die Wiedereingliederung gelingt, hängt unter anderem von der Wertschätzung der Unternehmensleitung für die Angestellten ab, und davon, ob die Gesundheit der Betroffenen wirklich im Zentrum des Eingliederungsprozesses steht. Weiter gehört eine vertrauensvolle Atmosphäre zu den Erfolgsbedingungen. "Erkrankte müssen sich darauf verlassen können, dass die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit und sensible Daten wie Diagnosen und Befunde vertraulich behandelt werden", betont Kramarczyk.
Pluspunkte fürs Unternehmen
Von einem BEM profitieren nicht nur die betreffenden Beschäftigten. Dem Unternehmen bleiben qualifizierte und erfahrene Beschäftigte mit ihrem Know-how erhalten. Weiter verringern sich die Kosten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Und darüber hinaus fördert ein fairer Umgang mit gesundheitlich beeinträchtigten Angestellten die Identifikation mit dem Betrieb und ein gutes Image.
Die BGW gibt in ihrem neuen, branchenübergreifenden Praxisleitfaden "Betriebliches Eingliederungsmanagement" Tipps, welche grundlegenden Eckpunkte man dabei bedenken sollte. Die Broschüre enthält neben ausführlichen Erläuterungen auch Arbeitshilfen, Checklisten und Hinweise zur Handhabung des Datenschutzes. Sie kann unter www.bgw-online heruntergeladen werden.
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