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Möglichkeiten zur Refinanzierung von Wohnformen im Quartier

Die Pflegebranche befindet sich aktuell in einem herausfordernden Marktumfeld. Doch wie gelingt es nach besten Möglichkeiten zeitgemäße Pflegekapazitäten zu schaffen und diese nachhaltig wirtschaftlich zu betreiben? Ein Gespräch mit Hinrich Christophers, Rechtsanwalt, Meyer-Davies & Christophers, Hamburg. Er ist Referent bei der Altenheim Konferenz „Neue Wege – Wohnen im Alter“.

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Foto: Michaela Kuhn/ Licht Form Arte Hinrich Christophers, Rechtsanwalt, Meyer-Davies & Christophers, Hamburg, ist Referent bei der Altenheim Konferenz "Neue Wege - Wohnen im Alter" im Mai.

Interview: Kerstin Hamann

Die wirtschaftliche Lage für Leistungserbringer ist derzeit angespannt. Wie bewerten Sie die Refinanzierung von Pflegeeinrichtungen aktuell?

Die Refinanzierung der erwarteten Kosten ist schwieriger geworden, da derzeit aus vielfältigen Gründen erhebliche Schwankungen bei den Personal- und Sachkosten entstehen können, auf die die Einrichtungen mit dem wenig flexiblen Instrument der Vergütungsvereinbarung nicht adäquat reagieren können. Hinzu kommt, dass nicht überall, aber doch in nicht unerheblichem Umfang ein Bearbeitungsstau bei den Anträgen für die Pflegesatzverhandlung seitens der Kostenträger aus den Ländern vermeldet wird. Zwar wird nach der Verhandlung zumeist umstandslos zum Beantragungszeitpunkt abgeschlossen, aber die Leistungserbringer tragen bis dahin zum einen das Risiko, dass eine Einigung gefunden werden muss, da ansonsten ein mögliches Schiedsverfahren erst zu einem späteren Zeitpunkt greifen würde. Zum anderen müssen sie die erhöhten Kosten gegenüber Mitarbeitern und Lieferanten etc. verauslagen und tragen das Inkassorisiko der Nachforderung bei Bewohnern und dem Sozialhilfeträger. Dies erschwert derzeit die wirtschaftliche Situation der Häuser.

Der Referententwurf zum PUEG ist veröffentlicht. Sehen Sie darin eine Chance für den Ausbau von neuen Wohnformen?

Der Ausbau neuer Wohnformen für Pflegebedürftige war nicht von der vorrangigen, gesetzgeberischen Zielsetzung des PUEG erfasst. Allerdings eröffnet § 123 SGB XI-E die Möglichkeit der Förderung von Modellvorhaben unter Einbindung des Bundeslandes und / oder der Kommune vor Ort sowie der Pflegekassen. Die Förderung ist auf die Dauer von 5 Jahren angelegt und ist sehr flexibel ausgestaltet, da unter Umständen auf zentrale Bestandteile des SGB XI (Kap. 4.,7. und 8.) verzichtet werden kann. Damit kann bspw. die gesamte Refinanzierung des Modells neu gestaltet werden. Das Angebot der Förderung von Modellvorhaben war in der Vergangenheit nicht von übermäßigem Erfolg gekrönt. Aber in jedem Fall könnten mit diesem Angebot neue Wohnformen quartiersbezogen entwickelt und etabliert werden.

Neugierig geworden? Dann melden Sie sich an für die Altenheim Konferenz „NEUE WEGE – Wohnen im Alter: Ganzheitlich planen, integrativ & digital in herausfordernden Zeiten“ am 24./25. Mai in Hannover. Hier geht’s zum Programm.

Was raten Sie Leistungserbringern bei der Umsatzgestaltung von kombinierten Wohnformen?

Bei Empfehlungen für kombinierte Wohnformen muss die jeweilige Ausgestaltung im Einzelfall genau geprüft werden. Grundsätzlich ist bereits bei der Planung langfristig eine allzu große Abhängigkeit von Leistungen des Gesetzgebers auf der Umsatzseite über Alternativen abzusichern. Der berühmte „Federstrich“ des Gesetzgebers kann durch die Veränderung (Kürzung) von Leistungen ansonsten nachteilige Auswirkungen haben. Insofern sollten Alternativen immer mitgedacht werden. Im Weiteren sind bei kombinierten Wohnformen Synergien zwischen den Leistungsbereichen unbedingt auszuschöpfen. Dies kann, muss aber nicht über den teilweise schwer durchsetzbaren Gesamtversorgungsvertrag erfolgen. Grundsätzlich erfreuen sich kombinierte Wohnformen nach wie vor großer Nachfrage, die Wirtschaftlichkeit ist allerdings nicht immer sicher.