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Mitglieder müssen für 2020 keine Beiträge zahlen

Die Mitglieder der Pflegekammer Niedersachsen brauchen für das Jahr 2020 voraussichtlich keine Beiträge zu zahlen. In letzter Minute gab es am Montagabend (15. Juni) in Hannover eine Einigung mit dem Sozialministerium. Das gab die Kammer in einer Pressemeldung am Dienstag (16. Juni) bekannt.

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Kammer und Sozialministerium haben sich in Niedersachsen in letzter Minute auf einen Kompromiss geeinigt. Foto: Adobe Stock/Reicher

"Das Land löst sein Versprechen ein. Die Mitglieder der Pflegekammer Niedersachsen brauchen für 2020 keine Beiträge zu zahlen", sagt Nadya Klarmann, Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen. Nach zähen Verhandlungen sei am Montagabend (15. Juni) in Hannover ein Kompromiss gefunden.
Das Land Niedersachsen unterstütze mit einer nachträglichen Anschubfinanzierung die Arbeit der Pflegekammer Niedersachsen für das Jahr 2020 mit sechs Millionen Euro. Die Mitglieder der Kammerversammlung der Pflegekammer hätten dazu in ihrer Sitzung am Dienstag (16. Juni) einstimmig einer Ergänzung der Beitragsordnung zugestimmt. Die Kammerversammlung ermächtige darin den Vorstand, von der Beitragserhebung für 2020 abzusehen. Voraussetzung sei allerdings, dass bis spätestens 31. Juli ein Zuwendungsbescheid des Landes Niedersachsen bei der Pflegekammer eingeht. Der Bescheid gewähre der Kammer für die Erfüllung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben eine Zuwendung von sechs Millionen Euro, die grundsätzlich nicht mit weiteren Nebenbestimmungen zur Verwendung verknüpft sein dürften. Die Ergänzung, die Mitglieder von der Beitragszahlung befreit, gelte auch für die Folgejahre, solange Mittel in Höhe von sechs Millionen Euro im entsprechenden Beitragsjahr bereitgestellt würden.

"Wir begrüßen den Kompromiss und erwarten, dass der Zuwendungsbescheid in den nächsten sechs Wochen auch tatsächlich eingeht", sagt die Pflegekammerpräsidentin. Damit sei die Finanzierung der gesetzlichen Aufgaben für das Beitragsjahr 2020 gesichert, ohne dass die Mitglieder einen Beitrag zahlen müssten, so Klarmann. Noch nicht abschließend geklärt ist die Frage der Rückerstattung der Beiträge aus den Jahren 2018 und 2019. Die sechs Millionen Euro seien ausdrücklich nicht für die Rückzahlung, sondern für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehen, so die Kammer. Die Rückzahlung für die Beitragsjahre 2018 und 2019 könne erst nach einer gesetzeskonformen Änderung der Beitragsordnung und der Bereitstellung der Mittel durch das Land erfolgen. "Wir möchten die Beiträge gerne erstatten. Aber auch für die Rückzahlung brauchen wir eine verbindliche Finanzierungszusage. Wir haben dafür keine eigenen Mittel", macht Klarmann deutlich. Es sei widersinnig, sich jetzt für die Rückzahlung zu verschulden. In einer Pressemitteilung vom 17. Juni forderte die Kammer das Land auf, bis zum 30. September die Mittel für die Rückzahlung der Beiträge aus den Jahren 2018 und 2019 zu bewilligen. "Die Mitglieder rechnen fest mit der von der Politik angekündigten Rückzahlung ihrer Beiträge und dürfen nicht erneut enttäuscht werden", so Pflegekammerpräsidentin Nadya Klarmann.
Sozialministerin Carola Reimann (SPD) habe den Mitgliedern die Rückzahlung versprochen. In einem am 16. Juni in Hannover verfassten Beschluss lehnt die Kammerversammlung eine Kreditaufnahme zur Finanzierung der Rückzahlung angesichts der damit verbundenen Mehrkosten ab. Es geht um insgesamt rund 4,8 Millionen Euro.

Auch die Sozialministerin begrüßte die Entscheidung der Kammerversammlung, auf die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen zu verzichten und die Mittel des Landes in Höhe von rund sechs Millionen Euro zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben anzunehmen: "Es ist aus Sicht der Landesregierung völlig klar, dass es eine beitragsfinanzierte Kammer in Niedersachsen nicht mehr geben wird. Mit dem heutigen Beschluss der Kammerversammlung ist der Weg für die Beitragsfreiheit geebnet." Genau das sieht Kammerpräsidentin Klarmann, wie auch viele Mitglieder der Kammerversammlung, allerdings kritisch: "Mitglieder anderer berufsständischer Kammern könnten auf die Idee kommen, ihre Beiträge ebenfalls über Steuermittel finanzieren zu wollen", so Klarmann. Eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Kammern sei auch aus verfassungsrechtlichen Gründen problematisch. Das Pflegekammergesetz sehe vor, dass die Kammer Mitgliedsbeiträge erhebt. Inzwischen hätten sich zahlreiche Mitglieder zu Wort gemeldet, die eine unabhängige und beitragsfinanzierte Kammer fordern. In einer weiteren Pressemeldung forderte die Pflegekammer außerdem, eine neue, unabhängig und ergebnisoffen durchgeführte, wissenschaftlich fundierte Evaluation und Befragung der Mitglieder mit eindeutiger Fragestellung vorzunehmen. Die Onlineumfrage der Mitglieder musste kürzlich wegen eines technischen Fehlers, der unerlaubte Zugriffe durch Dritte ermöglichte, abgebrochen werden. Im Vorfeld hatte die Kammer aber auch an der Fragestellung und den Antwortmöglichkeiten  Kritik geübt. Beim Neustart der Befragung werde man sich auch noch einmal intensiv mit der zuletzt geäußerten Kritik an der Gestaltung des Fragebogens und der Frage zur Zukunft der Pflegekammer auseinandersetzen, so Sozialministerin Reimann: "Unser Ziel bleibt, dass so viele Mitglieder der Kammer wie möglich an der Befragung teilnehmen und eigenständig über die Zukunft ihrer Interessenvertretung entscheiden. Der politische Konflikt um die Pflegekammer hat in Niedersachsen ein unverhältnismäßiges Ausmaß angenommen und muss endlich beendet werden. Die Pflegekräfte in unserem Land haben verdient, dass man sich wieder mit ihren berechtigten Anliegen wie besseren Arbeitsbedingungen und fairen Löhnen auseinandersetzt."