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Mecklenburg-Vorpommern: Testpflicht für alle Bewohner und Mitarbeiter

In Mecklenburg-Vorpommern ist heute (11.11.) die neue Testverordnung in Kraft getreten. Jeder Besucher, der älter als sieben Jahre ist, muss sich jetzt testen lassen, egal ob er geimpft oder genesen ist.

Foto: Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern Sozialministerin Stefanie Drese: "Die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen müssen besser geschützt werden."

Laut Sozialministerium tritt die neue Verordnung jetzt in Kraft. Eigentlich sollte sie schon von vergangenem Montag an gelten, doch wegen widersprüchlicher Aussagen musste die Verordnung überarbeitet werden.

Von heute an gilt damit, dass jeder Besucher, der älter als sieben Jahre ist, sich testen lassen muss, egal ob er geimpft oder genesen ist. Möglich sind ein Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf oder ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Außerdem sind Tests direkt vor dem Besuch möglich und zwar in den Einrichtungen selbst. Im Mittelpunkt stehe der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner, betonte Sozialministerin Stefanie Drese. “Gleichzeitig wollen wir auch in Herbst und Winter weiterhin soziale Kontakte ermöglichen.”

Bereits seit Montag gilt in Mecklenburg-Vorpommern für nicht geimpftes Personal in vollstationären Pflegeeinrichtungen eine tägliche Testpflicht. Geimpfte müssen sich nur zweimal in der Woche testen. Die zu Beginn dieser Woche in Kraft getretenen Änderungen der Corona-Landesverordnung bedurften jedoch einer Aktualisierung.