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Land lockert Besuchsregeln für Altenheime

Hessen lockert weiter die Besuchsregeln für Altenheime und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

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Bewohner hessischer Pflegeeinrichtungen dürfen wieder mehr Besuch empfangen. Zuvor waren schon im  Saarland die Regelungen gelockert worden. Foto: Adobe Stock/ Ingo Bartussek

Ab dem 22. Juni sollen Bewohner von Alten- und Pflegeheimen drei Mal in der Woche besucht werden können, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am 18. Juni in Wiesbaden. Menschen mit Behinderung, die stationär betreut werden, könnten jeden Tag eine Person empfangen.

Erst zwei Tage zuvor hatten die hessischen Arbeitgeber in der Pflege ihre Entscheidung verteidigt, sich nicht finanziell am geplanten aufgestockten Bonus für Pflegekräfte zu beteiligen. "Es ist nicht mangelnder Wille oder mangelnde Bereitschaft, sondern es sind
mangelnde finanzielle Möglichkeiten", sagte Michael Schmidt von der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen am 16. Juni. Die Kosten wären per Gesetz nicht über die Pflegesätze refinanzierbar. Viele Einrichtungen verfügten nicht über ausreichende Rücklagen, um den Bonus mitzufinanzieren, erläuterte der Vorsitzende des Liga-Arbeitskreises "Gesundheit, Pflege und Senioren".
Das Land hatte davor mitgeteilt, auf die Unterstützung der Arbeitgeber bei dem Bonus für die Pflegekräfte verzichten zu müssen. Der Aufstockungsbetrag muss nun komplett aus dem Landeshaushalt bezahlt werden. Dafür sind etwa 35 Millionen Euro vorgesehen. Hessen
will auf die Corona-Prämie des Bundes einen Zusatzbetrag drauflegen. Vom Bund sind bis zu 1000 Euro geplant – je nach Funktion und Arbeitszeit. Der gestaffelte Aufstockungsbetrag in Hessen soll bis zu 500 Euro betragen.