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Kreis Gütersloh: Heimbewohner dürfen nicht im Zimmer besucht werden

Die Einschränkungen in stationären Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen werden weiter gelockert. Im Kreis Gütersloh mit hohem Infektionsgeschehen dürfen die Bewohner aber vorerst noch nicht auf ihren Zimmern besucht werden. Das teilte das NRW-Gesundheitsministerium auf Nachfrage der Redaktion mit.

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Besuche auf den Bewohnerzimmern sind im Kreis Gütersloh vorerst noch nicht gestattet, für den Rest von NRW ab dem 1. Juli. Foto: Adobe Stock/ didesign

Unter anderem sollen Bewohner ab dem 1. Juli wieder Besuch auf ihren Zimmern empfangen können. Betreiber stationärer Pflegeeinrichtungen im Kreis Gütersloh sowie im Nachbarkreis Warendorf hatten sich angesichts der Lockerungs-Pläne irritiert gezeigt .

Nun soll es im Kreis Gütersloh zumindest doch nicht möglich sein, dass Bewohner Besuch im eigenen Zimmer empfangen. Auf Nachfrage der Redaktion erklärte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW):

"Durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen wurden in den Kreisen Gütersloh und Warendorf die mit knapp 40.000 Personen seit Ausbruch der Corona-Pandemie bundesweit zahlreichsten Testungen veranlasst. Auf der Basis der Testergebnisse und der Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz wurde entschieden, dass für den Kreis Warendorf mit Ablauf des 30. Juni keine weiteren Maßnahmen mehr erforderlich sind, die über die für Nordrhein-Westfalen allgemein geltenden Regelungen hinausgehen. Bezogen auf den Kreis Gütersloh werden die am 23. Juni getroffenen Regelungen und Beschränkungen um eine Woche bis zum 7. Juli 2020 verlängert. In diesem Zusammenhang wird auch die Regelung, dass ab dem 1. Juli Besuche auf den Bewohnerzimmern ermöglicht werden, zunächst bis zum 7. Juli ausgesetzt. Weitergehende Einschränkungen sollen in Abwägung mit dem Recht auf soziale Teilhabe der Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeeinrichtungen nicht erfolgen. Bei der Abwägung des aktuellen Infektionsgeschehens mit den Folgen einer fortdauernden weitgehenden sozialen Isolation der Bewohnerinnen und Bewohner erscheinen deren negative gesundheitliche und psychosoziale Folgen, die bis zum Verlieren des Lebensmuts und der Verweigerung der Nahrungsaufnahme reichen, gravierender als die vorhandenen Risiken."

Mehr zu dem Thema lesen Sie in der CAREkonkret, Ausgabe 27, die am 3. Juli erscheint.