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Keine Anhaltspunkte für strafrechtliches Verhalten
Die Serie von Todesfällen im Zusammenhang mit dem Coronavirus in zwei Würzburger Seniorenheimen ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht auf Personalfehler zurückzuführen.

In zwei Würzburger Seniorenheimen waren zu Beginn der Corona-Pandemie 45 Bewohner gestorben. Foto: AldecaProductions/AdobeStock
"Konkrete Vorwürfe können weder einzelnen Personen noch der Heimleitung gemacht werden", teilte Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach am 20. Juli mit. "Teilweise traten durch die Vielzahl der Fälle und einen Mangel an Pflegepersonal Engpässe auf, die jedoch niemandem konkret angelastet werden können."
Es gebe keine Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten. "Erhebliche Hygienemängel, die den Ausbruch der Erkrankungen begünstigten, wurden nicht festgestellt." Daher seien über die Vorermittlungen hinaus keine weiteren Ermittlungen nötig.
Als möglicher Anfangsverdacht war fahrlässige Tötung oder fahrlässige Körperverletzung in Betracht gekommen. In der Senioreneinrichtung in Trägerschaft der Bürgerspitalstiftung waren bislang 26 mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 infizierte Bewohner gestorben. In einem anderen Heim in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt (Awo) starben 19 Bewohner nach einer Infektion mit dem neuartigen Virus, wie eine Sprecherin des Landratsamtes sagte.
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