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Kabinett bringt Inflationsausgleich für Betreuer auf den Weg

Rechtliche Betreuer und Betreuerinnen sollen ab dem kommenden Jahr einen Inflationsausgleich erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf von Justizminister Marco Buschmann (FDP) vor, den das Bundeskabinett gestern in Berlin beschlossen hat.

Foto: Adobe Stock/ weyo Die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer soll 7,50 Euro pro Monat und Betreuung betragen und auf den Zeitraum Anfang 2024 bis Ende 2025 beschränkt werden.

Berufliche oder ehrenamtliche Betreuer werden von einem Betreuungsgericht bestellt, wenn jemand infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung die eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann und keine Vorsorgevollmacht erteilt hat. Betreuungsvereine, die Betreuungen und Beratung ehrenamtlicher Betreuer übernehmen, sind aufgrund gestiegener Kosten stark unter Druck geraten. Auch sie sollen stärker unterstützt werden.

Die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer soll 7,50 Euro pro Monat und Betreuung betragen und auf den Zeitraum Anfang 2024 bis Ende 2025 beschränkt werden.

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sollen eine Sonderzahlung von 24 Euro pro Jahr und Betreuung erhalten. Buschmann sagte: “Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir bestehende Notlagen abfedern.” Das liege im Interesse aller. “Denn jede und jeder kann auf Betreuung angewiesen sein.”

Aus der SPD-Fraktion hieß es, dass in den nun folgenden Beratungen im Bundestag eine weitere Verbesserung bei den Vorgaben für eine finanzielle Ausstattung der Beratungsvereine erreicht werden solle. “Dies funktioniert in vielen Bundesländern noch nicht optimal”, hieß es bei den Sozialdemokraten.

Auf die Länder sollen durch die Sonderzahlungen für berufliche Betreuer Kosten von knapp 156 Millionen Euro zukommen. Die Bundesländer müssen dem Gesetz zustimmen.