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Jeder dritte Bewohner in Pflegeheimen ist auf Sozialhilfe angewiesen

Etwa jeder dritte Pflegeheimbewohner muss SGB-XII-Leistungen in Anspruch nehmen. 37,3 Prozent Prozent der Bewohner im Rheinland und Hamburg könnten die Zuzahlungen nicht aus eigener Kraft finanzieren, heißt es im Gesundheitsreport der AOK Rheinland/Hamburg, für den die Zahlen aus diesen Regionen ausgewertet wurden.

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"Die bisherige Überforderung der Betroffenen und Angehörigen bei der Zuzahlung im Pflegeheim muss zeitnah auf ein faires Niveau zurückgeführt werden", so Günter Wältermann, Vorstandschef der AOK Rheinland/Hamburg. Foto: AOK Rheinland/Hamburg

Danach wird im Schnitt eine Zuzahlung von 722 Euro pro Monat allein für die Pflege fällig, darin seien etwa Unterkunft und Verpflegung noch nicht eingerechnet. Besonders hoch ist laut Report der Anteil der Sozialhilfebezieher in Heimen in Hamburg, wo mehr als die Hälfte (57,3 Prozent) Hilfe zur Pflege bekommt. Im Rheinland sind es im Durchschnitt 33,65 Prozent. Vor allem in Oberhausen (45,3 Prozent) und Mönchengladbach (45,2 Prozent) sind der Analyse zufolge besonders viele Heimbewohner auf diese Unterstützung angewiesen. Bundesweit waren es im Vergleichszeitraum 30,2 Prozent.

Zur Berechnung der Sozialhilfequote in der stationären Pflege wurde die Anzahl der Hilfe-zur-Pflege-Empfänger nach Kapitel 7 SGB XII ins Verhältnis gesetzt zu der Anzahl der pflegebedürftigen Personen nach SGB XI in stationärer Pflege. Hierbei ist zu beachten, dass der sozialrechtliche Leistungsbegriff dieser beiden Rechtskreise nicht vollständig identisch ist. Die Zahlen zum Sozialhilfebedarf in der stationären Pflege stammen vom Jahresende 2017; die Zahlen zu den Eigenanteilen aus dem Jahr 2019.

Die AOK fordert eine finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen. "Die bisherige Überforderung der Betroffenen und Angehörigen bei der Zuzahlung im Pflegeheim muss zeitnah auf ein faires Niveau zurückgeführt werden", sagte Günter Wältermann, Vorstandschef der AOK Rheinland/Hamburg, der Zeitung, wie der Evangelische Pressedienst berichtet.

Der Eigenanteil, den Pflegeheimbewohner bezahlen müssen, hat sich in den vergangenen Jahren immer weiter erhöht. Ein Grund dafür ist, dass die Pflegeversicherung nur einen festen, vom Pflegegrad abhängigen Betrag übernimmt, der jedoch Kostensteigerungen – etwa durch Lohnerhöhungen – nicht auffängt.