Deep Dive
Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist im Mai 2023 in Kraft getreten. Ziel ist, dass Hinweisgeber auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden, sogenannte Whistleblower, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Missstände aufmerksam machen können. Daraus entstehen auch für die Organisationen neue Aufgaben und Pflichten, damit dies in der Praxis umgesetzt werden kann. Was das für Pflegeeinrichtungen bedeutet, erfahren Sie in diesem Themenpaket von Altenheim.
Vertiefende Beiträge der Rechtsanwälte Dr. Nico Herold und Peter Sausen zum Download finden Sie hier:
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