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Gericht urteilt zugunsten von Marseille im Streit um TV-Bericht
Im Rechtsstreit um einen Bericht über Pflegeheime hat die Marseille Kliniken AG einen Erfolg vor dem Hamburger Landgericht gegen den Fernsehsender RTL erzielt.

Nach dem Urteil der Pressekammer dürfe der Sender nicht mehr behaupten, dass Bewohner von Einrichtungen der Marseille-Kliniken AG unterernährt seien, weil sie zu wenig zu essen bekommen hätten, erklärte ein Gerichtssprecher am Dienstag (2. Mai). Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsste das RTL-Magazin "Extra" eine Richtigstellung verlesen. Auch für möglicherweise entstandene Schäden durch die Sendung vom 14. Dezember 2015 müsste der Sender aufkommen. Der Branchendienst "Meedia" hatte zuerst darüber berichtet.
Die Frage der Unterernährung bei Senioren und der Essensversorgung sei ein komplexes Thema, betonte der Gerichtssprecher. RTL habe im Prozess die ehrenrührigen Vorwürfe nicht beweisen können. Das am vergangenen Freitag (28. April) verkündete Urteil liege noch nicht in der Endfassung vor. Einen Monat nach Zustellung der schriftlichen Fassung an die Streitparteien könne Berufung eingelegt werden. RTL kündigte bereits Rechtsmittel an. "Wir haben uns nichts vorzuwerfen, weil wir unter Einhaltung der journalistischen Sorgfaltsplicht wahrheitsgemäß berichtet haben. Deswegen werden wir selbstverständlich in die Berufung gehen", sagte RTL-Sprecher Matthias Bolhöfer. (dpa)
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