News
Für den Begriff „Hauswirtschaftliche Betreuung“
Der Deutsche Hauswirtschaftsrat begrüßt den Beschluss zur Neuordnung des Ausbildungsberufs Hauswirtschafter/in. Zugleich fordert er die Stärkung der hauswirtschaftlichen Betreuung im Ausbildungsberufsbild des neu zu ordnenden Ausbildungsberufs, heißt es in der Pressemitteilung.

Im Rahmen der bereits laufenden inhaltlichen Diskussionen geht es auch um die Begriffe "Betreuung" und "Begleitung". Dazu vertritt der Deutsche Hauswirtschaftsrat folgende Meinung: Die hauswirtschaftliche Betreuung, ein wichtiger Bestandteil der aktuellen Ausbildungsordnung, umfasst ein Aufgabenprofil in einem wachsenden hauswirtschaftlichen Tätigkeitsfeld. In seiner Bedeutung für das Profil der Hauswirtschaft und für die Berufe der Hauswirtschaft ist der Begriff der hauswirtschaftlichen Betreuung signifikant.
Im Eckdatenpapier zum Neuordnungsantrag wurde festgelegt, dass im Sachverständigen-Verfahren zu diskutieren ist, ob der Begriff "Betreuung" dem definierten Aufgabenprofil der Hauswirtschafter/in entspricht oder ggf. ein anderer Begriff wie "Begleitung" geeigneter ist. Dazu ist folgendes zu erläutern: Neuausrichtungen in allen Bereichen der sozialen Arbeit haben das Aufgabenprofil der Hauswirtschaft verändert. Sie werden es auch weiterhin zunehmend mehr verändern. So wurden in der Altenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe und in der Behindertenhilfe in den letzten Jahren Konzepte entwickelt, in denen die Menschen als aktiv Beteiligte in der Alltagsgestaltung gesehen werden. Zur Alltagsgestaltung gehört die Hauswirtschaft. Gute Praxisbeispiele dafür sind Hausgemeinschaften und ambulant betreute Wohnformen. Hier findet die hauswirtschaftliche Betreuung statt, die sich als alltagsintegrierte Förderung und Aktvierung versteht. Sie ist eingebunden in die Aufgaben der tagtäglich notwendigen Versorgungsleistungen und trägt erheblich zur gesellschaftlichen Teilhabe durch gelebte Alltagskultur bei.
Dieser Fokus ist ein Alleinstellungsmerkmal hauswirtschaftlicher Betreuung. In Kontext der Behindertenhilfe wird der Begriff Begleitung definiert als Anwesenheit der Begleitperson, um den zu Begleitenden ein Gefühl von Sicherheit in jeder Lebenslage zu geben. Wenn die Begleitung nicht ausreichend ist, treten die Unterstützung und das Assistieren in Kraft und heben die Begleitung auf.
In der Profession Hauswirtschaft sprechen wir dann von hauswirtschaftlicher Betreuung als einem planvollen Handeln, das ein übergeordnetes Ziel wie Aktivierung oder Vermittlung von Alltagskompetenzen verfolgt. Bei der Einbindung der hauswirtschaftlichen Betreuung in spezifische Einsatzfelder wird die Terminologie den Leitbegriffen des Arbeitsfeldes angepasst, um den Werten und Normen des jeweiligen Einsatzfeldes Rechnung zu tragen. Dadurch unterscheidet sich die hauswirtschaftliche Betreuung z.B. von der pflegerischen Betreuung und der sozialen Betreuung, deren fachliche Bezugspunkte in der Pflege bzw. in der Sozialpädagogik liegen und aus diesem Fokus heraus ihr Handeln begründen. In der Praxis werden die Profile analog der professionsspezifischen Zuschreibungen geklärt, um die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Professionen sicherzustellen.
Der Begriff "hauswirtschaftliche Betreuung" entstand bereits 1997 im Rahmen der Studie "Grundlagen für die Neuordnung des Ausbildungsberufes Hauswirtschafter/ Hauswirtschafterin" (Sobotka/Kramer/Hövel, 1997). Seitdem ist die Differenzierung der Leistungserbringung in der Hauswirtschaft in hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen und hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen in den Ausbildungsregelungen der Berufe in der Hauswirtschaft verankert und wird seither erfolgreich in der Praxis gelebt. Die Verwendung der Begriffe hauswirtschaftliche Versorgung und hauswirtschaftliche Betreuung ist für das Selbstverständnis der Hauswirtschaft unverzichtbar. Sie bilden die Profile der Berufe der Hauswirtschaft. Die Weiterentwicklung des Ausbildungsberufes Hauswirtschafter/in kann nur im Zusammenwirken von Versorgung und Betreuung gelingen.
Dieses Konzept der hauswirtschaftlichen Betreuung muss beibehalten werden, um auf das zukunftsweisende Tätigkeitsfeld vorzubereiten und passende Fachkräfte für den Arbeitsmarkt zu generieren.
Infos: www.hauswirtschaftsrat.de
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren