Nachrichten
Corona-Schnelltests: Vorbereitungen laufen
Die Pflegebranche bereitet in ihren ambulanten und stationären Einrichtungen kostenlose Schnelltests auf Covid-19-Infektionen vor. Die Einrichtungen wollen Pflegebedürftige, Beschäftigte und Besucher regelmäßig auf Corona testen, um dadurch den Gesundheitsschutz in den Einrichtungen zu erhöhen.

Die Reihentests sind nun möglich, nachdem eine entsprechende Verordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am 15. Oktober in Kraft getreten ist .
“Die Pflegeeinrichtungen haben ein großes Interesse daran, schnell wirkende Tests bedarfsgerecht einsetzen zu können”, teilte der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. “Mit Tests, bei denen schnelle Ergebnisse vorliegen, können wir mehr Sicherheit schaffen als bisher”, begrüßte der Verband die neue rechtliche Regelung. Die erhöhte Sicherheit könnte wieder Lockerungen in den Einrichtungen erlauben, hofft der bpa. Das gelte insbesondere für die Besuchsregelungen in den Pflegeheimen. “Keineswegs bedeutet das aber einen denkbaren Verzicht auf die einzuhaltenden Hygieneregeln”, betonte Verbandspräsident Bernd Meurer.
Heinz Fleck, Geschäftsführer des Schmallenbach-Hauses im nordrhein-westfälischen Fröndenberg, hat bereits mit den Vorbereitungen zu den Schnelltests begonnen, wie er dem epd sagte: In den drei Pflegeeinrichtungen und den ambulanten Diensten des Trägers im Landkreis Unna soll es möglichst bald losgehen. “Die Tests werden uns mehr Sicherheit bringen”, ist er überzeugt, auch wenn bei Schnelltests ein höheres Risiko für ein falsch-positives oder – schlimmer – ein falsch-negatives Ergebnis bestehe als bei den gängigen PCR-Tests. Fleck erwartet, dass das Gesundheitsamt des Landkreises das Testkonzept des Trägers Anfang November genehmigen wird. Die Tests sind freiwillig, werden also nur vorgenommen, wenn die Betroffenen zustimmen. Das Pflege-Unternehmen wird nach Flecks Angaben die Testmaterialien direkt bei den Herstellern bestellen. Die Kosten übernehmen nach der Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums die Krankenkassen. Geschulte Pflegekräfte dürfen die Tests vornehmen. Sie sollen im Schmallenbach-Haus die Beschäftigten und die Bewohner künftig einmal in der Woche prophylaktisch auf eine Corona-Infektion testen. “Das wird unsere Fachkräfte zeitlich sehr beanspruchen”, weist Fleck auch auf die Belastung in seinen Häusern hin.
Der bpa sieht in den Tests aber auch eine Entlastung für die Beschäftigten, da Fehlzeiten reduziert würden. “Wir können die Personalausfälle deutlich reduzieren, wenn Beschäftigte gerade auch in der Grippezeit bei unspezifischen Symptomen nicht automatisch in Quarantäne müssen”, sagt Meurer. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, bezeichnete die Test-Strategie der Bundesregierung hingegen als eine “Farce”. Denn die Kontingente reichten nur für einen halben Monat, um die Altenpflegekräfte täglich zu testen. “Von den Angehörigen, Hospiz-Begleitern, Therapeuten und Seelsorgern ganz zu schweigen”, kritisierte Brysch.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Infektionszahlen verstärkt Rheinland-Pfalz den Schutz für ältere oder vorerkrankte Menschen in Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe. Mit den überarbeiteten dreistufigen Handlungsempfehlungen des Landes auf Basis der neuen Testverordnung des Bundes sowie einem neuen Mustertestkonzept werde diese Gruppe intensiv in den Blick genommen. Das gemeinsam mit der Pflegegesellschaft und den Verbänden der Einrichtungen abgestimmte “Einrichtungsbezogene Mustertestkonzept” sehe künftig folgendes Vorgehen vor: Grundsätzlich werde es allen Bewohnerinnen und Bewohnern, Nutzern sowie Beschäftigten von stationären, teil-stationären wie auch ambulanten Einrichtungen und Diensten im Bereich der Pflege und der Eingliederungshilfe möglich sein, sich regelhaft testen zu lassen. Diese Basis-Testungen würden mit den neuen POC-Antigen-Tests durchgeführt. Die Einrichtungen der Pflege sowie der Eingliederungshilfe könnten künftig ein monatliches Kontingent von POC-Antigentests abrufen, welches sie für die Testung sowohl der Bewohnerinnen und Bewohner als auch der Mitarbeitenden verwenden können. Das Verfahren zur Refinanzierung dieser Tests werde durch das Mustertestkonzept entscheidend vereinfacht, das das Land zur Verfügung stellt und das die Genehmigung der tatsächlichen Test-Bedarfe über die Gesundheitsämter erleichtere. Unberührt von diesen neuen Testungen blieben die Corona-Tests von Bewohnerinnen und Bewohnern in Einrichtungen bei Neu- bzw. Wiederaufnahme sowie die PCR-Tests zur Bekämpfung von Corona-Ausbrüchen in einer Einrichtung.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren