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Bundesversicherungsamt zieht eine positive Bilanz
Das Bundesversicherungsamt (BVA) mit Sitz in Bonn hat
zur Umsetzung des Pflegestärkungsgesetztes II eine
positive Bilanz gezogen. Dafür hat die Behörde
schwerpunktmäßig zwölf Pflegekassen geprüft.

Dabei zeigte sich, dass es bei der Überleitung von
Pflegestufen auf Pflegegrade zu keinen gravierenden
Problemen gekommen ist, heißt es in einer
Pressemitteilung der BVA. Auch die Prüfung der
Umsetzung der Regelungen des Besitzstandsschutzes bei
der Inanspruchnahme von Leistungen der vollstationären
Pflege im Zusammenhang mit der Einführung des
einrichtungseinheitlichen Eigenanteils habe nur zu
geringen Fehlerfeststellungen geführt.
Dagegen ergab die Prüfung der Einhaltung der Regelungen
zum Übergangsrecht im Zusammenhang mit der
Rentenversicherungspflicht der Pflegepersonen eine
etwas höhere Fehleranzahl.
Den vollständigen Prüfbericht
können Sie als Download hier nachlesen.
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