Politik
Bundesrat fordert Änderungen
In dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetzes sieht der Bundesrat noch Korrekturbedarf.

Der Bundesrat fordert Korrekturen am geplanten Pflegeverbesserungsgesetz. Foto: Andrey Popov/AdobeStock
Um nach der Covid-19-Wirtschaftskrise die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewährleisten und die Beiträge weitestgehend stabil zu halten, will die Bundesregierung aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig 8 Milliarden Euro in den Gesundheitsfonds überführen. Den zusätzlich von der Bundesregierung geplanten ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 5 Milliarden erachtet der Bundesrat für zu niedrig. Die Länderkammer fordert, diesen auf elf Milliarden Euro anzuheben.
Eine Regelung, nach der die Krankenkassen den von ihnen erhobenen Zusatzbeitrag nicht anheben dürfen, wenn sie über eine Finanzreserve verfügen, die 0,8 Monatsausgaben übersteigt, soll nach der Stellungnahme gestrichen werden. Das geht aus dem Beschluss des Bundesrates vom 6. November hervor.
Mit dem Gesetz sollen unter anderem in der vollstationären Altenpflege 20.000 zusätzliche Stellen finanziert werden . Die Mittel hierfür sollen aus der Pflegeversicherung kommen und nicht aus Eigenbeiträgen der Patienten. Ein weiterer Asoekt betrifft mehr Stellen für Hebammen in Krankenhäusern. Dazu ist ein Förderprogramm mit 65 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen.
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, heißt es . Diese verfasst dazu eine Gegenäußerung und legt beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Dort haben die Beratungen in 1. Lesung bereits am 29. Oktober 2020 begonnen. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung in 2./3. Lesung wird sich der Bundesrat noch einmal abschließend mit dem Gesetz befassen.
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