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Brandenburg erleichtert Besuche in Pflegeheimen
Bewohner in brandenburgischen Pflegeheimen und besonderen Wohnformen dürfen seit dem 15. Juli wieder ohne Personenbegrenzung Besuch empfangen. Damit endet die landesrechtlich geregelte Besuchsbeschränkung in den Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe in Brandenburg.

In Brandenburger Pflegeheimen sind wieder Besuche ohne Personenbegrenzung möglich. Foto: petair/Adobestock
Das gab das Sozialministerium Brandenburgs bekannt. Nach den neuen Regelungen ist bei Besuchen von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern und in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und in besonderen Wohnformen sicherzustellen, dass
- die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden, insbesondere der Zutritt zur Einrichtung gesteuert wird,
- soweit möglich, durch bauliche oder andere geeignete Maßnahmen ein wirksamer Schutz der Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohner und des Personals vor Infektionen gewährleistet wird
Was müssen Angehörige für einen Besuch in einer Einrichtung beachten?
- Grundsätzlich vorher einen Termin für den Besuch mit der Einrichtung telefonisch vereinbaren.
- Einrichtungen nicht betreten bei Anzeichen einer Atemwegserkrankung oder eines fieberhaften Infektes oder bei Kontakt zu einer infizierten Person.
- Alle Besucher müssen sich am Eingangsbereich an das Personal wenden und nicht selbständig die Wohn- oder Besuchsbereiche aufsuchen.
- Alle Besucher werden registriert, um eine eventuell notwendige Kontaktpersonennachverfolgung durchführen zu können.
- Besucher sollen die verabredete Besuchszeit nicht überschreiten.
- Besucher haben das Personal zu informieren, wenn sie ihren Besuch beenden.
Welche Hygieneregeln müssen beachtet werden?
- Husten- und Niesetikette beachten. Besucher müssen grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Auf die Händehygiene beim Betreten und Verlassen der Einrichtung achten.
- In jedem Fall den Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten.
"Wir haben die Aufgabe, den Schutz der besonders gefährdeten Bewohnerinnen und Bewohner und ihr Recht darauf, Besuche zu empfangen, sorgfältig miteinander abzuwägen. Die Landesregierung hat sich daher entschieden, dass es für die derzeitige Situation ausreichend ist, wenn die allgemeinen Hygieneregeln weiterhin konsequent eingehalten werden", betont Sozialstaatssekretär Michale Ranft.
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