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Betreuungsverfahren per Videotelefonie
Niedersachsen will angesichts der Corona-Pandemie den Ablauf von Betreuungsverfahren für Pflegebedürftige erleichtern. Die Landesregierung habe eine entsprechende Bundesratsinitiative beschlossen, teilte die Staatskanzlei mit.

Niedersachsen will sich einsetzen, Betreuungsverfahren zu vereinfachen.
Foto: Adobe Stock/Monster Ztudio
Danach sollen künftig Richterinnen und Richter mit betroffenen Menschen in Alten- und Pflegeheimen per Videotelefonie kommunizieren können. Betreuungsverfahren in der Pflege haben tiefe Eingriffe in Grundrechte zur Folge.
Bislang ist in allen Betreuungs- und Unterbringungsverfahren eine persönliche Anhörung Pflicht. Amtsrichter stünden allerdings vor dem Problem, dass sie wegen des Ansteckungsrisikos oftmals keinen Zugang zu Alten- oder Pflegeheimen erhielten. Die vorgeschlagene Regelung solle nur während einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" gelten, hieß es. (epd)
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