Politik

Baden-Württemberg erlaubt weitere Lockerungen für Heimbesuche

Für Heimbewohner von stationären Pflegeeinrichtungen und deren Angehörigen wird es in Baden-Württemberg ab 1. Juli weitere Lockerungen geben. Zugleich gibt es wesentliche Erleichterungen für den Regelbetrieb von Tagespflegeeinrichtungen sowie für Gruppenangebote im Vor- und Umfeld von Pflege.

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Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha sagte, dass die neuen Regelungen sollen die Besuchs- und damit Lebensqualität für die Betroffenen deutlich erhöhen sollen. Foto: Sozialmiisterium Baden-Württemberg

Dies hat die Lenkungsgruppe der Landesregierung am 24. Juni beschlossen. Die neuen Regelungen der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gelten selbstverständlich immer unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens.

"Es muss in dieser Phase der Corona-Pandemie jetzt darum gehen, eine vernünftige Balance zu finden zwischen dem lnfektionsschutz auf der einen und der Ermöglichung von sozialer Teilhabe auf der anderen Seite", sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag (26. Juni) in Stuttgart.

Die neuen Besuchsregeln für stationäre Pflegeeinrichtungen sehen insbesondere vor:

  • Verzicht auf das Besuchsmanagement durch die Einrichtungen
  • Keine Beschränkung der Besuchszeiten mehr
  • Weiterhin zahlenmäßige Beschränkung der Besuche: Bewohner können pro Tag zwei Besucher empfangen / Ausnahmen hiervon können aus besonderen Anlässen (z.B. Sterbebegleitung, Geburtstage) erteilt werden
  • Für Besucher Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in geschlossenen Räumen
  • Besuche sollen künftig regelhaft wieder im Bewohnerzimmer ermöglicht werden
  • Aufhebung der Pflicht, nach Verlassen der Einrichtungen (z.B. für Spaziergänge) für 14 Tage eine MNB zu tragen

Besuche durch Personen, die in Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder typische Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2 aufweisen, werden weiterhin nicht möglich sein, heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums.

Auch für die Einrichtungen der Tagespflege und die Gruppenangebote im Vor- und Umfeld der Pflege gibt es weitere Erleichterungen. Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege sowie Gruppenangebote im Vor- und Umfeld der Pflege waren bislang nur eingeschränkt möglich. Nunmehr können sie einen "geschützten" Regelbetrieb mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten aufnehmen.

Die Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gilt unter anderem für Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie in der Tages-und Nachtpflege und bei den Gruppenangeboten im Vor- und Umfeld von Pflege. Sie ist unter https://sm.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/abrufbar.