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Ausgabe von elektronischen Heilberufeausweisen startet bundesweit

Ab sofort können Beschäftigte aus den Bereichen Akut- und Altenpflege bundesweit einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beantragen.

Foto: MAGS.NRW/Bezirksregierung Münster Pflegefachpersonen in der Altenpflege können den elektronischen Heilberufeausweis ab sofort beantragen.

Der in Nordrhein-Westfalen gestartete Pilotbetrieb zur Ausgabe von eHBAs wird damit auf alle Bundesländer ausgeweitet, wie die Gematik am Freitag mitteilte. Die Beantragung erfolgt über das das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR). Im Anschluss daran können Beschäftigte die Institutionskarten Security Module Card Typ B (SMC-B) für ihre Einrichtungen beantragen. Als gemeinsame Stelle der Bundesländer ist das eGBR bei der Bezirksregierung Münster in Nordrhein-Westfalen angesiedelt.

Pflegekräfte erhalten damit Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) und können so wichtige Gesundheitsanwendungen für Patientinnen und Patienten nutzen. Die TI umfasst unter anderem die elektronische Patientenakte, das elektronische Rezept und die elektronischen Notfalldaten.

Möglich wird dieser Zugriff an einem entsprechenden Kartenlesegerät durch den elektronischen Heilberufsausweis und die zusätzliche Security Module Card Typ B (SMC-B). Der parallele Einsatz beider Instrumente soll den Datenschutz gewährleisten.

Passend dazu: Wo die Pflege auf dem Weg zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur steht, wissen die Expert:innen auf der Leitmesse ALTENPFLEGE 2023.