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„Abschlüsse brauchen Anschlüsse“

Der Deutsche Bildungsrat für Pflegeberufe (DBR) hat Empfehlungen zur "Musterweiterbildungsordnung für Pflegeberufe (MWBO PflB)" vorgestellt. Diese seien von einer durch den DBR beauftragten Arbeitsgruppe unter der Leitung von Gertrud Stöcker in einem zweijährigen Arbeitsprozess erarbeitet worden, heißt es in einer Pressemitteilung.

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Während bundesweit - in den Ländern, den Pflegeschulen und Pflege- und Gesundheitseinrichtungen - alle Anstrengungen auf die erfolgreiche Implementierung der neuen Pflegeausbildung gerichtet werden, gerät die Gestaltung anschlussfähiger Weiterbildungen für Pflegeberufe noch nicht hinreichend in den Blick, so der Deutsche Bildungsrat für Pflegeberufe (DBR). Foto: Adobe Stock/ Antonioguillem

Die Gestaltung anschlussfähiger Weiterbildungen für Pflegeberufe sei noch nicht hinreichend in den Blick genommen worden. Die Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz fordere aber eine frühzeitige Konzeptualisierung anschlussfähiger Weiterbildungen, die durch möglichst einheitliche Qualitätsstandards gekennzeichnet sein müssten, heißt es in der Pressemeldung weiter.

"Die Innovationen des Pflegeberufegesetzes, die Ausrichtung des professionellen Pflegehandelns auf Lebenssituationen und Lebenswelt der zu pflegenden Menschen und die konsequente Kompetenzorientierung müssen in den Weiterbildungen aufgegriffen und – fokussiert auf die jeweiligen Handlungsfelder – fortgeführt werden", erklärt Heike Lohmann, DBR-Vorsitzende.

Die Musterweiterbildungsordnung Pflege umfasst drei Teile:

  • Teil I enthält grundlegende Ausführungen zum Selbstverständnis pflegeberuflicher Weiterbildung, zu allgemeinen rechtlichen Grundlagen sowie zu Veränderungen in verschiedenen gesellschaftlichen Systemen und Bereichen, die Auswirkungen auf pflegeberufliche Bildung haben.
  • Teil II beschreibt Ziele, Prinzipien sowie Eckpunkte, die bei der Konzeption künftiger Weiterbildungen maßgeblich sein sollten.
  • Teil III beinhaltet auf der Grundlage der ersten beiden Teile den rechtlichen Rahmen für eine Musterweiterbildungsordnung Pflege mit Hinweisen zur rechtlichen Gestaltung. Diese formulieren ausdrücklich keinen Gesetzes- und Verordnungstext, sondern verstehen sich als Empfehlungen, die einen Rahmen setzen für die Mindestanforderungen, die Inhalte und die Gestaltungsgrundsätze von Weiterbildungsordnungen in den Pflegeberufen.

Die Musterweiterbildungsordnung Pflege gibt es als Download unter http://bildungsrat-pflege.de/wp-content/uploads/2014/10/mwbo_pflb_27-01-2020.pdf und kann als Printbroschüre zum Preis von 7.50 Euro + Versand beim Deutschen Bildungsrat für Pflegeberufe, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin bestellt werden.

Hintergrund-Information: Der DBR befasst sich mit allen Aspekten der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Pflegeberufe. Er setzt sich zusammen aus Expertinnen und Experten der beruflichen und hochschulischen Bildungspraxis. Träger des DBR sind die Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen in Deutschland e. V.,  der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V., der Katholische Pflegeverband e.V. sowie der Verband der Schwesternschaft vom DRK e. V.