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GKV-Spitzenverband: „DigitalPakt Pflege“ nach Schul-Vorbild
Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat ein Positionspapier zur Digitalisierung der Pflege verabschiedet. Unter dem Titel „Mehr Digitalisierung für eine zukunftsfeste Pflege“ fordert er die vollständige Anbindung der Einrichtungen an die Telematikinfrastruktur und die strukturierte Einbindung der Pflege in die elektronische Patientenakte. Ohne belastbaren Nutzennachweis und geteilte Finanzierungsverantwortung ließen sich die Potenziale digitaler Anwendungen nicht heben.
Rund sechs Millionen Menschen sind laut Positionspapier derzeit in Deutschland auf Pflege angewiesen. Bis 2055 rechnet der Verband mit einem Anstieg um weitere zwei Millionen. Die soziale Pflegeversicherung habe 2025 nur mit einem Bundesdarlehen von 500 Millionen Euro ausgeglichen abschließen können. Vor diesem Hintergrund sieht der Verband in der Digitalisierung einen zentralen Hebel, um Effizienz zu gewinnen und den Fachkräftemangel abzumildern.
Trotz gesetzlicher Pflicht zur TI-Anbindung bis zum 1. Juli 2025 bestehen laut Papier weiter Lücken. Stand Mai 2026 hätten erst 84 Prozent der Pflegeeinrichtungen die Authentifizierung beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragt. Nur knapp zwei Drittel seien im TI-Adressbuch eingetragen, lediglich rund ein Drittel nutze den sicheren E-Mail-Dienst.
Auch die Einbindung in die elektronische Patientenakte stehe am Anfang. Pflegestatus und Pflegemaßnahmen würden bislang nicht abgebildet, eine einheitliche pflegerische Terminologie fehle. Der Verband fordert den Gesetzgeber auf, die gematik mit der Integration strukturierter Pflegeinformationen zu beauftragen und über eine Referenzterminologie zu entscheiden.
Nutzennachweis als Bedingung für Refinanzierung
Für eine Refinanzierung aus der sozialen Pflegeversicherung müsse der Nutzen digitaler Technologien evidenzbasiert nachgewiesen werden. Bestehende Prüfverfahren, etwa für digitale Pflegeanwendungen (DiPA), seien fortzusetzen. Der Verband plädiert für vergleichbare Evaluationskriterien und ein Nutzenbewertungsmodell, „das dem Tempo der Technologieentwicklung standhält“.
Konkret nennt das Papier Potenziale bei sprachgestützter Pflegedokumentation, automatisierter Dienst- und Tourenplanung sowie beim Einsatz von KI-Agenten. Für sensorisch-überwachende Technologien fordert der Verband die Einrichtung einer Ethik-Kommission. Anbieter sollen die Konformität ihrer Produkte mit ethischen Maßgaben nachweisen.
Die Kosten der Digitalisierung seien in geteilter Verantwortung zu tragen, so das Papier. Bund, Länder und Pflegeversicherung sollten „verlässliche, nachhaltige und praxisnahe Förderstrukturen“ schaffen. Pflegebedürftige dürften nicht über steigende Eigenanteile belastet werden.
Konkret fordert der Verband einen „DigitalPakt Pflege“ nach dem Vorbild des DigitalPakts Schule. Die Förderung nach § 8 Absatz 8 SGB XI, bislang ein einmaliger Zuschuss von bis zu 12.000 Euro je Einrichtung, solle künftig alle drei Jahre möglich sein. Digitale Technologien dürften zudem nicht pauschal als Ersatz für unbesetzte Personalstellen angesetzt werden. Vor einer Berücksichtigung in Vergütungsverfahren seien Nutzen, Wirtschaftlichkeit und Auswirkungen auf die Versorgungsqualität nachzuweisen.
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