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CDU-Abgeordnete fordern „Fast-Track“ für Stambulant-Modell im PNOG
Drei Bundestagsabgeordnete der CDU dringen in einem Schreiben, das der Redaktion care konkret vorliegt, bei Gesundheitsminister Carsten Linnemann auf ein beschleunigtes Verfahren für gemeinschaftliche Wohnformen wie „Stambulant“. Sie warnen: Wer Leistungen kürze, müsse kostensenkende Modelle zulassen. Der Prozess nach § 92c SGB XI drohe zu scheitern.
In einem Schreiben vom 29. Juli 2026 an Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) fordern die CDU-Abgeordneten Dr. Maria-Lena Weiss, Dr. Yannick Bury und Christoph Naser, im Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) ein „Fast-Track-Verfahren“ für gemeinschaftliche Wohnformen zu verankern. Unterstützt wird der Vorstoß von elf weiteren Abgeordneten, darunter der Parlamentarische Geschäftsführer Felix Schreiner, Thomas Bareiß, Klaus-Peter Willsch und Dr. Anja Weisgerber.
Die Abgeordneten stellen ihre Forderung in den Kontext des von Linnemanns Amtsvorgängerin Nina Warken (CDU) begonnenen Reformkurses und sichern die Fortführung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes zu. Für das PNOG erwarten sie „spürbare, gleichwohl notwendige Einschränkungen“. Um die Akzeptanz zu erhöhen, müsse zeitgleich alles ermöglicht werden, was Pflegekosten senken kann. Es sei „keine Option, einerseits Leistungsumfänge zu reduzieren, ohne gleichzeitig kostensenkende Modelle zu ermöglichen“, die bereits wissenschaftlich positiv evaluiert und seit zehn Jahren praktisch erprobt seien.
Die Dringlichkeit ergibt sich auch aus der Finanzlage: Der BKK Dachverband beziffert das prognostizierte Rekorddefizit auf bis zu 5,2 Milliarden Euro für Ende 2026.
Kern der Kritik ist der schleppende Umsetzungsprozess der Regelung, die mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) eingeführt wurde. Der neue § 92c SGB XI erlaubt es ambulanten Pflegeeinrichtungen, mit Pflege- und Krankenkassen Versorgungsverträge für gemeinschaftliche Wohnformen abzuschließen. Diese Verträge regeln ein Basispaket aus Pflege-, Betreuungs- und hauswirtschaftlichen Leistungen sowie verbindliche Qualitätsstandards. Eine Verpflichtung zum Vertragsabschluss besteht jedoch nicht.
Nach § 92c Abs. 5 SGB XI sollen die Spitzenverbände bis zum 1. Januar 2027 Empfehlungen zu Vertragsinhalten und Vertragsvoraussetzungen beschließen. Nach Kenntnis der Abgeordneten kommt dieser Prozess derzeit „nur schleppend voran“ und berge „sogar die Gefahr des Scheiterns“. Diese Einschätzung deckt sich mit Kritik aus der Branche: Trotz nachweislicher Erfolge scheitere die Umsetzung „an rechtlicher Unverbindlichkeit“. Pfister spricht von einem „Investitionsverhinderungsgesetz“: Ohne verbindliche Definition der Details, der Vertragsinhalte und Vertragsvoraussetzungen für den Betrieb von gemeinschaftlichen Wohnformen wird niemand investieren.
Weiss, Bury und Naser bitten Linnemann, in den Kabinettsentwurf ein Verfahren aufzunehmen, das die Umsetzung von Modellen ermöglicht, die sowohl hinsichtlich Wirtschaftlichkeit als auch Qualität wissenschaftlich positiv evaluiert und bereits erfolgreich erprobt worden sind. Namentlich verweisen sie auf das Konzept „Stambulant“, das nachweislich kostengünstiger als herkömmliche Pflegeheime betrieben werden könne. Wichtig sei den Abgeordneten die Klarstellung, dass es sich nicht um ein trägerspezifisches Modell handele – „zahlreiche Träger“ wollten Einrichtungen nach diesem Konzept betreiben.
Die Wirtschaftlichkeit belegt der Konzeptentwickler mit konkreten Zahlen: Sein Modell Stambulant sei seit neun Jahren erprobt und mehrfach wissenschaftlich evaluiert, mit 30 Prozent geringeren Kosten für Pflegekassen und bis zu 1.000 Euro weniger Eigenanteil für Bewohner. Der § 45h SGB XI regelt Leistungen in gemeinschaftlichen Wohnformen, bekannt geworden unter dem Kofferwort „stambulant“ – einer Mischform zwischen ambulanter und stationärer Pflege.
Die Abgeordneten verweisen auf bestehende politische Beschlusslagen – konkret den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD der 21. Legislaturperiode. Zudem hätten Landtagskolleg:innen aus Baden-Württemberg und Bayern ausdrücklich Unterstützung zugesagt. Begrüßt wird zudem die im PNOG geplante Überwindung der strikten Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung.
Der Vorstoß trifft auf ein enges Zeitfenster: Der Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz kommt im September 2026 auf die Kabinettsagenda. Das geht aus der vorläufigen Kabinettzeitplanung vom 24. Juli 2026 hervor. Für den neuen Bundesgesundheitsminister Linnemann bleibt wenig Zeit, die Reform anzustoßen. Soll das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, müssten nach dem Kabinettbeschluss noch erste Lesung im Bundestag, Beratungen im Gesundheitsausschuss sowie zweite und dritte Lesung in diesem Jahr folgen. (ck)
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