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Hospiz kündigt Mitarbeiterin wegen Kandidatur für AfD

Die mission:lebenshaus gGmbH in Jever hat einer langjährigen Hospizmitarbeiterin gekündigt, nachdem diese für die AfD zur Kommunalwahl in Niedersachsen kandidiert. Der Trägerverein für Innere Mission in Bremen begründet die Trennung mit den Werten von Kirche und Diakonie. Die 60-jährige Martina Müller bereitet nach eigenen Angaben eine Kündigungsschutzklage vor.

Das Hospiz ist eine Tochter des diakonischen Vereins für Innere Mission in Bremen. Logo: Verein für Innere Mission

Müller kandidiert für die AfD für den Kreistag des Landkreises Friesland und den Gemeinderat Wangerland. Nach eigenen Angaben hat sie 15 Jahre in einem Hospiz gearbeitet und war zudem in der Mitarbeitervertretung aktiv. Publik machte sie den Vorgang in einem Video mit dem AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert, das in sozialen Medien geteilt wurde. „Ich bin entsetzt, dass ich gekündigt wurde, weil ich kandidiere“, sagte sie auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Arbeitgeber verweist auf diakonische Werte

Der Verein für Innere Mission in Bremen bestätigte die Kündigung. Man habe die öffentliche Kandidatur der Mitarbeiterin für die AfD bei den Kommunalwahlen vor dem Hintergrund der Werte von Kirche und Diakonie geprüft. „Die unantastbare Würde jedes Menschen, Nächstenliebe, Respekt, Teilhabe, Solidarität sowie die besondere Verantwortung für Menschen in vulnerablen Lebenslagen sind zentrale Grundlagen unseres Handelns“, teilte der Verein mit.

Mitarbeiterin kündigt Klage an

Müller weist die Entscheidung zurück. Werte wie Menschlichkeit und Respekt seien ihr wichtig, „ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen“, sagte sie der dpa. Mit der Kündigung sei ihr die berufliche Existenz genommen worden. Die Kündigungsschutzklage werde derzeit vorbereitet.

AfD Niedersachsen als Beobachtungsobjekt eingestuft

Der Verfassungsschutz stuft die AfD Niedersachsen als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung ein. Gegen diese Einstufung wehrt sich der Landesverband. Einen Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht Hannover Anfang Juni ab. Das Gesamtbild der Partei sei verfassungsfeindlich geprägt, entschied das Gericht. Der Beschluss regelt die Rechtslage, bis ein Urteil in der Hauptsache ergeht. (dpa/ck)

 

 

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