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PKV-Verband schlägt „Neuen Generationenvertrag“ für die Pflege vor
Der PKV-Verband stellt ein Konzept vor, das den Zielkonflikt zwischen Beitragsstabilität und Eigenanteilsbegrenzung in der Sozialen Pflegeversicherung auflösen soll. Kern: Die Zahlbeträge der SPV werden auf heutigem Niveau eingefroren, der Beitragssatz soll bis 2050 auf 2,3 Prozent sinken – im Gegenzug steigen die Eigenanteile, ergänzt durch private Vorsorge.
Im Interview vom 17. August 2026 skizziert Timm Genett, Geschäftsführer Politik im PKV-Verband, den Hintergrund des Konzepts. Deutschland stehe am Beginn seiner akuten Alterung: Bis 2039 werde der Altenquotient von 33 auf 45 steigen – auf jeden Rentner kämen dann nur noch gut zwei Erwerbstätige. Ohne Strukturreformen liefen die Lohnzusatzkosten in allen sozialen Sicherungssystemen weiter aus dem Ruder.
Besonders die Pflegeversicherung sei betroffen: Der Beitragssatz stieg laut Genett von 2,05 Prozent im Jahr 2014 auf heute 3,6 Prozent – überproportional im Vergleich zu anderen Zweigen. Dennoch hielten die Leistungen mit den realen Pflegekosten nicht Schritt, die Eigenanteile stiegen weiter. Der Zielkonflikt zwischen Beitragsstabilität und Eigenanteilsbegrenzung lasse sich nicht auf dem Mittelweg lösen – wer beides gleichzeitig verfolge, erreiche keines und riskiere eine doppelte Legitimitätskrise.
Das Kernprinzip beschreibt Genett wie folgt: Die Zahlbeträge der gesetzlichen Pflegeversicherung würden auf heutigem Niveau garantiert und festgeschrieben. Da die Ausgaben der Sozialen Pflegeversicherung dadurch langsamer wüchsen als die beitragspflichtigen Einnahmen, sinke der Beitragssatz – je nach Szenario von heute durchschnittlich 3,8 Prozent auf bis zu 2,3 Prozent im Jahr 2050.
Diese Senkung sei laut Genett unverzichtbar, um die Lohnzusatzkosten insgesamt – auch für Renten- und Krankenversicherung – stabil zu halten. Im Gegenzug stiegen die Eigenanteile im Pflegefall sukzessive an, was ohnehin in jedem realistischen Entwicklungspfad geschehe. Der Unterschied liege darin, dass Gesellschaft und Versicherte mehr finanzielle Spielräume und Planbarkeit für die eigenverantwortliche Pflegevorsorge erhielten.
Genett argumentiert, mehr Eigenverantwortung im Pflegefall stärke das Subsidiaritätsprinzip an der richtigen Stelle: Wer über Vermögen verfüge, müsse dieses im Pflegefall einsetzen, statt von Beitragszahlern mit niedrigeren Einkommen subventioniert zu werden. Ältere würden im Pflegefall auf angespartes Vermögen zurückgreifen müssen – nach allen verfügbaren Daten könnten die meisten dies auch.
Zur Abfederung schlägt der PKV-Verband eine optionale Übergangsregelung vor: Ältere und bereits Pflegebedürftige könnten zeitweise weiter von der Pflegeversicherung unterstützt werden. Jüngere hätten hingegen einen langen Zeitraum für private Vorsorge, das finanzielle Risiko im Pflegefall sei im Vergleich zu anderen Lebensrisiken beherrschbar.
Der Neue Generationenvertrag wäre laut Genett die erste Sozialreform seit langem, von der die junge Generation unmittelbar profitiere. Sie werde bei den Lohnzusatzkosten sofort und dauerhaft entlastet – ein Signal, das auch im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte benötigt werde. Bei vergleichbarer finanzieller Gesamtbelastung könnten sich Jüngere zudem über eine Pflegezusatzversicherung vollständig absichern. Je jünger die Versicherten, desto leichter und günstiger falle diese Vorsorge – Zeit sei der entscheidende Vorteil. (ck)
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