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Sozialverband ruft zu Erstanträgen auf Pflegegrad auf
Der Sozialverband VdK sieht im Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz eine deutliche Verschärfung der Zugangsregeln für die Pflegegrade 1 bis 3 ab 2027. Präsidentin Verena Bentele fordert die 2,3 Millionen VdK-Mitglieder auf, noch bis Ende 2026 einen Erstantrag zu stellen – wer einen Pflegegrad in diesem Jahr erhält, soll ihn nach aktuellem Stand behalten dürfen.
Laut Sozialverband VdK wird das bevorstehende Pflegeneuordnungsgesetz es Pflegebedürftigen deutlich erschweren, einen Pflegegrad zu bekommen. Grundlage ist der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung Anfang Juni vorgelegt hat. Sollte das Gesetz Ende des Jahres in dieser Form verabschiedet werden, verschärfen sich die Voraussetzungen für die Pflegegrade 1 bis 3 voraussichtlich ab 2027.
Der VdK ruft seine 2,3 Millionen Mitglieder dazu auf, noch bis Ende des Jahres einen Antrag auf Anerkennung eines Pflegegrades zu stellen, sofern sie noch keinen haben. VdK-Präsidentin Verena Bentele verweist darauf, dass das neue Gesetz noch nicht verabschiedet sei und weiterhin das alte Recht gelte – ein Zeitfenster, das Pflegebedürftige und Angehörige nutzen sollten.
Bentele adressiert dabei auch die verbreitete Zurückhaltung vieler Betroffener. Scham, die Furcht vor komplizierten Anträgen oder die Annahme, keinen Anspruch auf Hilfe zu haben, hielten viele Menschen von einem Antrag ab. Ein Pflegeantrag sei jedoch kein Makel, sondern eine wichtige Voraussetzung, um weiter in den eigenen vier Wänden leben zu können. Ihr Appell: Wer schon länger über einen Erstantrag nachdenke, solle ihn bis zum 31. Dezember 2026 stellen. Wer noch in diesem Jahr einen Pflegegrad erhält, behalte ihn nach aktuellem Stand auch dann, wenn die Zugangsregeln verschärft würden.
Der VdK grenzt seinen Aufruf ausdrücklich auf Erstanträge ein. Wer bereits einen Pflegegrad habe, solle einen Antrag auf Höherstufung nur nach reiflicher Überlegung stellen – hier bestehe stets die Gefahr einer Rückstufung.
Mit dem Aufruf verbindet der Sozialverband ein politisches Signal. Bentele stellt klar, dass die Pflegebedürftigkeit nicht verschwinde, nur weil Betroffene künftig seltener und geringere Leistungen erhalten sollten. Pflegebedürftige und Angehörige benötigten nicht weniger, sondern mehr Unterstützung. Der VdK fordert die Bundesregierung daher auf, den Gesetzentwurf noch deutlich nachzubessern. (ck)
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