Analyse & Diskussion
Heimaufsicht darf Maßnahmen nicht grenzenlos anordnen
Nach Mängeln in einem Pflegeheim verhängte die Heimaufsicht strenge Personalvorgaben, einen Aufnahmestopp und hohe Zwangsgelder. Ein Verwaltungsgericht bestätigte zwar das grundsätzliche Eingreifen der Behörde, setzte einzelnen Maßnahmen jedoch klare rechtliche Grenzen. Die Entscheidung zeigt, wann Einrichtungen sich erfolgreich wehren können – und worauf es dabei besonders ankommt.
Von Nicole Hörr Die Situation ist vielen Führungskräften in stationären Pflege- und Seniorenheimen vertraut: Bei einer Regel- oder Anlassprüfung zeigen sich Mängel – bei der Dokumentation, bei der Medikamentenaufbewahrung und anderem mehr. Die Heimaufsicht reagiert mit einem harschen Maßnahmenpaket: strikte...