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Geldstrafe für Chemnitzer Pflegeheim-Betreiber wegen Insolvenzverschleppung

Der Geschäftsführer einer Chemnitzer Pflegeheim-Gesellschaft ist vom Amtsgericht Chemnitz zu einer Geldstrafe von 5.600 Euro verurteilt worden. Lars K. (55) hatte laut einem Bericht des Portals tag24.de die Zahlungsunfähigkeit seines Unternehmens monatelang verschwiegen. Allein in einem Pflegeheim im sächsischen Riesa liefen innerhalb von drei Jahren Mietschulden in Höhe von 617.000 Euro auf.

Die Gesellschaft hatte nach Darstellung des Berichts trotz fehlender Liquidität den Betrieb der Pflegeheime fortgeführt. (Symbolbild) Foto: AdobeStock/BillionPhotos.com

Nach Angaben des Berichts war Lars K. Geschäftsführer einer Chemnitzer Firma, die mehrere Pflegeheime betrieb und verwaltete, darunter eine Einrichtung in Riesa. Bereits ein Jahr nach Gründung der Gesellschaft sei diese nicht mehr zahlungsfähig gewesen. Der Geschäftsführer habe die wirtschaftliche Lage jedoch so lange verschwiegen, dass er sich am 24. Juni wegen Insolvenzverschleppung vor dem Amtsgericht Chemnitz verantworten musste.

Mietschulden und offene Sozialversicherungsbeiträge

Laut tag24.de war das Unternehmen seit Mitte 2022 insolvent. Für das Pflegeheim in Riesa summierten sich die Mietrückstände innerhalb von drei Jahren auf 617.000 Euro. Zudem seien seit September 2022 die Sozialversicherungsbeiträge – einschließlich der Arbeitnehmeranteile – verspätet an die Versicherung gezahlt worden.

Bereits 2013 wegen Bankrotts verurteilt

Für die Justiz ist Lars K. dem Bericht zufolge kein Unbekannter. Bereits 2013 sei er wegen vorsätzlichen Bankrotts verurteilt worden. Vor dem Amtsgericht zeigte sich der gelernte Werkzeugmacher einsichtig. „Es tut mir leid, wie das gelaufen ist. Ich hätte mich eher rechtlich beraten lassen müssen“, sagte Lars K. nach Angaben des Portals.

Geldstrafe nach Rechtsgespräch

Nach einem Rechtsgespräch verurteilte das Amtsgericht den nach eigenen Angaben einkommenslosen Angeklagten zu einer Geldstrafe von 5.600 Euro wegen Insolvenzverschleppung.