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Pflegeheime zur „kritischen Infrastruktur“ deklarieren?
Jedes Krankenhaus muss im Notfall sicherstellen, dass es selbst bis zu 24 Stunden Strom erzeugt. Für Pflegeheime gilt das nicht. Hier fehlen bundesweit einheitliche Vorgaben. Die Folge: Wenn der Strom länger ausfällt, muss evakuiert werden.
Der tagelange Stromausfall im Berliner Südwesten hat eine Debatte ausgelöst, wie Pflegebedürftige in Heimen besser vor den Folgen von Katastrophen oder eben Sabotage an der Infrastruktur geschützt werden können. In Berlin mussten beim Blackout zwei Heime zumindest teilweise geräumt werden. Auch die Bewohner eines Hospizes der Diakonie mussten ihre Einrichtung für mehrere Tage verlassen.
Pflegeeinrichtungen könnten ohne großen Aufwand selbst keine längere Stromerzeugung garantieren, sagte Dieter Hewener, Heimleiter im Landkreis Trier-Saarburg, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Zwar gebe es technische Vorbereitungen für einen Stromausfall, „aber wir können keine Woche ohne Strom überbrücken“. Eine autonome Notstromversorgung sei immer nur für die Überbrückung kurzer Zeiträume ausgelegt, so das Vorstandsmitglied der rheinland-pfälzischen Pflegegesellschaft.
Fachverband vermisst gesetzliche Regelungen
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert nach den Erfahrungen aus der Hauptstadt bundesweit einheitliche gesetzliche Vorgaben, damit auch Pflegeheime verpflichtet werden, Notstromaggregate vorzuhalten. Diese „Investitionen in kritische Infrastruktur“ müssten aber gegenfinanziert werden. Doch, so Sprecherin Katharina Ferber: „Am Ende scheitert die Ausgestaltung oft an den Kosten.“
Anders als Krankenhäuser, die per Gesetz als „kritische Infrastruktur“ verpflichtet sind, sich mindestens 24 Stunden lang mit Notstromaggregaten zu behelfen, gibt es für die allermeisten Pflegeheime keine Vorgaben. Eine Ausnahme bilden Heime, die intensivmedizinische Pflegeleistungen anbieten. Das führt im Krisenfall fast unvermeidlich dazu, dass Einrichtungen ganz oder teilweise evakuiert werden müssen, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner nicht im Dunkeln frieren wollen.
Zahlen über autarke Pflegeheime gibt es nicht
Bundesweite Zahlen, wie viele der Heime in der Stromversorgung zumindest vorübergehend autark sein können, gibt es nicht. Auf Anfrage heißt es beim Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD): „Viele Pflegeeinrichtungen verfügen zwar über Notstromlösungen. Diese Systeme sind jedoch in der Regel auf eine kurzfristige Überbrückung ausgelegt.“ Eine längerfristige eigene Stromversorgung sei für Pflegeheime gesetzlich nicht vorgeschrieben – und unter den bestehenden Rahmenbedingungen auch nicht flächendeckend umsetzbar. Das müsse aber nicht so bleiben: Ein Weg dahin könnte sein, auch die Heime als kritische Infrastruktur zu deklarieren. Doch dazu braucht es laut dem katholischen Verband „eine klare gesetzliche Regelung“, verbunden mit sicherer staatlicher Finanzierung.
Die Probleme mit der Stromversorgung in Notfällen sind den zuständigen Landesministerien durchaus bekannt. So hat das Land Hessen schon 2021 in einer Arbeitshilfe für den Katastrophenschutz festgehalten, dass „in zwei Dritteln der Pflegeheime bereits bei Stromausfällen kürzerer Dauer wichtige technische Einrichtungen ausfallen und zentrale Versorgungs- und Organisationsabläufe entscheidend gestört werden können“. Zudem folge dadurch eine Reihe weiterer Probleme, etwa wenn die Sanitäranlagen ausfallen, Frischwasser fehlt oder die Nahrungsmittelversorgung unterbrochen ist. Fachleute sprechen von „Kaskadeneffekten“.
Förderprogramm in NRW endete 2023
Nordrhein-Westfalen förderte 2023 in einem inzwischen beendeten Programm Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe beim Kauf von Generatoren. Knapp 40 Millionen Euro flossen für Notstromaggregate an voll- und teilstationäre Einrichtungen der Pflege und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. 138 Einrichtungen nutzten die Fördergelder, teilte das Sozialministerium auf Anfrage mit.
Elke Ronneberger, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, will ebenfalls erreichen, dass stationäre Pflegeeinrichtungen besser auf längere Stromausfälle vorbereitet sind: „Insbesondere für Beatmungsgeräte ist eine zuverlässige Stromversorgung entscheidend.“
Doch obwohl das Thema Krisenprävention nicht neu sei, „fehlt es an der nötigen Finanzierung“, etwa auch für Generatoren. Ronneberger betont, dass zwar die Bundesländer für diese Investitionskosten aufkommen müssten. „Es ist aber auch entscheidend, dass der Bund Verantwortung übernimmt. Steuermittel für den Katastrophenschutz und die Krisenvorsorge sollten bereitgestellt werden, um Pflegeeinrichtungen und die Gesellschaft insgesamt krisenfester zu machen“.
Was im Katastrophenfall zu tun ist
Alle Pflegeheime sowie teilstationäre Einrichtungen einschließlich der Kurzzeitpflege müssen sich seit dem Jahr 2022 gezielt auf einen möglichen Katastrophenfall vorbereiten. Ganz gleich, ob es sich um eine Pandemie, Hochwasser, einen Stromausfall oder einen Brand handelt.
Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wurde die Krisenvorsorge für alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen im Sozialgesetzbuch in § 113 Abs. 1 SGB XI gesetzlich verankert. Es regelt genau verbindliche Anforderungen zur Qualitätssicherung in Krisensituationen durch den Qualitätsausschuss Pflege.
Krisenkonzept muss vorliegen
In den Maßstäben und Grundsätzen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (MuG) für die vollstationäre Pflege heißt es: „Für den Fall akuter Krisensituationen, wie anhaltende Stromausfälle, Brände, Bombenfunde, Unwetter, Naturkatastrophen oder Pandemien, die Einfluss auf die Versorgung haben können, hält der Träger der vollstationären Pflegeeinrichtung in Absprache mit den Gefahrenabwehrbehörden seiner Kommune ein Krisenkonzept vor.“
Darin liegt ein Schwerpunkt in den Bereichen Kommunikation, Vorratshaltung sowie im Festlegen von Verantwortlichkeiten bei Notfällen. Zu den Aufgaben des Krisenmanagements gehört es demnach unter anderem, Schutzausrüstung, Trinkwasser, Nahrung und Materialien zum Schutz vor Kälte im Falle einer Evakuierung zu beschaffen. Auch die mögliche Notstromversorgung ist zu bedenken.
Handreichung hilft bei der Katastrophenvorsorge
Damit stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen und Tagespflegeeinrichtungen besser mit Krisensituationen umgehen können, hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) Handreichungen für diese beiden Versorgungsbereiche zur Bewältigung von Krisen und Katastrophen entwickelt. Daneben steht unterstützendes Praxismaterial wie Checklisten, Notfallpläne und Musteranschreiben zur Verfügung.
Die Materialien sind den Angaben zufolge so konzipiert, dass sie auf die Bedarfe der Träger und Einrichtungen vor Ort angepasst werden können. „Wichtig ist: Das sind nur erste Empfehlungen. Eine Anpassung an individuelle Gegebenheiten ist unbedingt notwendig“, so Heidi Oschmiansky, Referentin für Resilienz beim Deutschen Roten Kreuz. (epd)
Eine Antwort auf “Pflegeheime zur „kritischen Infrastruktur“ deklarieren?”
Eine generelle Forderung, Pflegeheime mit Notstromversorgungen auszustatten ist aus meiner Sicht übertrieben. Zum einen stehen die hohen Investitionskosten und auch die hohen laufenden Kosten (monatlicher Probelauf, jährliche Wartung und Prüfung) einem eher unwahrscheinlichen Einsatzrisiko gegenüber.
Ein „gangbarer“ und kostengünstigerer Weg wäre die Forderung, dass Pflegeheime über eine einfache Möglichkeit für den Anschluss eines externen Notstromaggregates oder eventuell sogar eines Blockheizkraftwerkes verfügen müssen. Dies ließe sich mit einem überschaubaren Kostenaufwand realisieren.
Die Stromversorgung könnte über mobile Notstromaggregate erfolgen, die an strategisch günstigen Orten vorhanden sind und im Ernstfall schnell zusammengezogen werden könnten.
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