Politik

Insolvenzwelle: Bundesregierung nur halbherzig im Handeln

Die Pflegebranche steht vor einer Insolvenzwelle, während die Bundesregierung ihre Maßnahmen nur halbherzig angeht. Immerhin laufen Prüfungen zur Optimierung von Vergütungsverfahren.

Foto: Adobe Stock/Maren Winter

Von Steve Schrader

In ihren Antworten auf die kürzlich veröffentlichte Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bleibt die Bundesregierung vage und unpräzise. Sie betont jedoch, dass sie Prüfungen durchführe, um Verfahrensvereinfachungen im Pflegevertrags- und Vergütungsrecht zu optimieren. Dies soll dazu beitragen, die regelmäßigen Vereinbarungsverfahren zu beschleunigen und den Abschluss entsprechender Pflegesatz- und Pflegevergütungsvereinbarungen zu erleichtern, um einen Beitrag zur Liquiditätssicherung der Pflegeeinrichtungen zu leisten.

Die Bundesregierung räumt dabei ein, dass keine Daten darüber vorliegen, ob Pflegekassen in der Vergangenheit Nachverhandlungen zu den Pflegekosten abgelehnt haben. Ebenso konnte bisher kein Zusammenhang zwischen Insolvenzen im Pflegesektor und den Bearbeitungszeiten von Anträgen auf Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) hergestellt oder bestätigt werden.

Regierung sieht Optimierungspotenziale bei Vergütungsverhandlung

Die Ampel-Koalition erkennt jedoch Optimierungspotenziale bei den Pflegesatz- und Pflegevergütungsverhandlungen. Das Bundesministerium für Gesundheit bereitet derzeit entsprechende Regelungsvorschläge für das SGB XI vor. Dabei sollen neben den Interessen der Leistungserbringer auch die damit verbundenen Verbraucherschutzaspekte berücksichtigt werden, um die pflegerische Versorgung sicherzustellen.

Andrea Kapp, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad), kommentiert die Antworten der Bundesregierung: „Die Probleme, dass Kostenträger Mehrkosten unter Berufung auf Laufzeiten bestehender Verträge regelmäßig nicht unverzüglich refinanzieren, sind kein Geheimnis. Wir haben dies in der Vergangenheit, z.B. bei Einführung der Tariftreuepflicht, wiederholt kritisiert. Nach unserer Wahrnehmung hatte die Politik diesbezüglich in der Vergangenheit kein Erkenntnisproblem. Vielmehr fehlte der politische Wille, hieran etwas zu ändern.“ Es wäre zu begrüßen, wenn sich dies angesichts der Insolvenzwelle innerhalb der Pflegebranche nun ändern würde, so Kapp.

„Die Tatsache, dass es längst kein Einzelfall mehr ist, dass Pflegeeinrichtungen viele Monate darauf warten müssen, bis die Sozialämter ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, ist ein Skandal“, so Kapp weiter. „Auch Personalmangel in der öffentlichen Verwaltung kann dies nicht entschuldigen. Der Gesetzgeber ist gefragt, hier eine Regelung zu treffen, die Kostenübernahmen und Auszahlungen bis zum Abschluss der Sachbearbeitung garantiert.“

Veranstaltungstipp

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