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Verbände begrüßen geplante Ausweitung von Pflegekompetenzen
Am 19. Dezember 2023 hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach erste Eckpunkte für ein Pflegekompetenzgesetz vorgestellt. Die Reaktionen sind dazu positiv. Überwiegend.
Das Gesetz zielt darauf ab, Pflegefachpersonen weitergehende eigenverantwortliche Aufgaben in der Versorgung zu übertragen. Auch soll sol auch die politische Vertretung der Pflege auf Bundesebene verbessert werden. So heißt es im Eckpunktepapier: „Wir etablieren eine zentrale berufsständische Vertretung der Profession Pflege auf Bundesebene und statten sie mit Befugnissen zur Weiterentwicklung des Berufsverständnisses und der Berufsrollen mit Empfehlungscharakter (z. B. Muster-Berufsordnung, Muster-Scope of Practice, Muster-Weiterbildungsordnung) aus.“
Die Präsidentin des Deutschen Pflegerates, Christine Vogler, sagte: „Jeder einzelne Punkt ist ein Schritt in die richtige Richtung.“ Weil es sich um Eckpunkte handele, wisse man allerdings noch nicht, wie das geplante Gesetz aussehe und sich in der Praxis auswirken werde. „Beeindruckend“ sei aber die neue Haltung des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflege, sagte Vogler: „Das hatten wir in der Form noch nie.“
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hob als besonders positiv hervor, dass die Kompetenzerweiterung in der Pflege in einem vierstufigen Modell angedacht ist, das Pflegefachpersonen mit Ausbildungsabschluss, weiteren Fortbildungen und akademischen Abschlüssen berücksichtigt, wodurch gleichzeitig ein durchlässiges Karrieremodell entstehe.
In enger Zusammenarbeit mit der Praxis
Die Vorsitzende des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD), Barbara Dietrich-Schleicher, sagte: „Es ist längst überfällig, dass Pflegefachkräfte in ihrem Arbeitsalltag das tun dürfen, wofür sie ausgebildet wurden. Ein erster Schritt in diese Richtung wurde mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz unternommen. Die Bundesregierung muss nun auch für fachschulisch ausgebildete Pflegekräfte handeln und ein entsprechendes Gesetz schnellstmöglich auf den Weg bringen. Wichtig ist: Dies ist nur in enger Zusammenarbeit mit der Praxis möglich.“
Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, der an den Gesprächen im Bundesgesundheitsministerium teilgenommen hatte, betonte, Ärzte und Pflege seien auf eine gute Zusammenarbeit angewiesen. Bisher hätten sich beide Seiten oft misstrauisch gegenübergestanden, „die Notwendigkeit der Reform steht nicht in Frage“, sagte Reinhardt. Zustimmung kam auch von Krankenkassen wie etwa der AOK.
Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) bezweifelt, ob eine Berufsvertretung auf Bundesebene notwendig ist „oder ob damit ein weiteres bürokratisches Monster geschaffen wird“, so AGVP-Geschäftsführerin Isabell Halletz in einer Pressemitteilung. Dies hänge von einer klaren Aufgabenbeschreibung ab. Dass Pflegefachkräfte künftig im Auftrag des Medizinischen Dienstes Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durchführen können, sei ein guter Ansatz. Dann müsse aber auch die Verantwortung und Entscheidungshoheit vollständig auf die Pflege übergehen, so Halletz.
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