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1.500 Vorabzustimmungen: Landesagentur für Zuwanderung zieht nach einem Jahr positive Bilanz

Ein Jahr nach ihrem Start zieht die Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF) Baden-Württemberg eine positive Bilanz: Rund 1.500 Vorabzustimmungen bei etwa 3.000 Anträgen und deutlich verkürzte Verfahren zeigen laut Pressemitteilung den Nutzen – auch für den Pflegebereich.

Die Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften setzt auf vollständig digitale Verfahren – Papierunterlagen sollen im beschleunigten Fachkräfteverfahren keine Rolle mehr spielen. Foto: peshkov/AdobeStock

Die Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF) Baden-Württemberg unterstützt seit April 2025 gezielt auch Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich bei der Gewinnung internationaler Fachkräfte. Laut gemeinsamer Pressemitteilung der Regierungspräsidien Karlsruhe und Stuttgart profitieren Arbeitgebende von „planbaren Verfahren und kompetenter Beratung“. Im Schnitt vergehen nur 22 Kalendertage bis zur Vorabzustimmung. Damit könnten internationale Pflegefachkräfte schneller ein Visum beantragen und ihre Tätigkeit aufnehmen.

Digitale Abläufe und zentrale Beratung

Die Behörde arbeite vollständig papierlos, Anträge werden digital gestellt und bearbeitet. Die Stuttgarter Regierungspräsidentin Susanne Bay betont: „Die Sicherung von Fachkräften – gerade im Gesundheits- und Pflegebereich – ist eine der großen Zukunftsaufgaben unserer Zeit.“ Die LZF zeige, „wie moderne, kundenorientierte Verwaltung funktioniert: digital, verlässlich und geprägt von echter Willkommenskultur“.

Positive Rückmeldungen aus der Praxis

Sowohl Unternehmen als auch Fachkräfte bewerten die Zusammenarbeit positiv. In der Mitteilung heißt es etwa: „Nicht nur, dass Sie wirklich schnell arbeiten, sondern auch jede Rückfrage freundlich und fachlich kompetent beantworten.“ Die zentrale Struktur erleichtere insbesondere kleineren Pflegeeinrichtungen den Zugang zu internationalen Bewerber:innen und beschleunige die Integration in den Arbeitsmarkt.

Die LZF ergänz die bestehenden Zuständigkeiten der kommunalen Ausländerbehörden und konzentriere sich auf das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach dem Fachkräfteeinwanderungsrecht. Weitere Informationen, die Online Antragsstrecke sowie Beratungsangebote sind unter www.lzf-bw.de abrufbar.