Politik

Westbalkanregelung wird verlängert – bpa kritisiert festes Kontingent

Das Bundeskabinett hat beschlossen, die sogenannte "Westbalkanregelung" bis 2023 zu verlängern. Neu eingeführt wird ein Kontingent für bis zu 25.000 Personen jährlich. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) begrüßt die Verlängerung, kritisiert jedoch das festgelegte Kontingent.

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Die "Westbalkanregelung" ermöglicht den Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien, dass sie unabhängig von einer formalen Qualifikation zur Erwerbstätigkeit nach Deutschland einreisen dürfen. Foto: Susanne El-Nawab

Das Bundeskabinett hat am 26. August 2020 die Sechste Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung verabschiedet. Damit soll die sogenannte Westbalkanregelung bis 2023 verlängert werden. Diese ermöglicht den Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien, dass sie unabhängig von einer formalen Qualifikation zur Erwerbstätigkeit nach Deutschland einreisen dürfen, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitteilt. Neu eingeführt wird ein Kontingent für bis zu 25.000 Personen jährlich.
Damit können weiter Pflegekräfte vom Westbalkan von deutschen Unternehmen angeworben werden – zumal in vielen Bundesländern ein erheblicher Personalmangel besteht und sich entsprechende inländische Bewerber und Bewerberinnen nicht finden lassen, so der bpa. "Wir sind erleichtert über diese Entscheidung, die wir seit längerer Zeit gefordert haben", sagt bpa-Präsident Bernd Meurer.

Das auf 25.000 Personen jährlich festgelegte Kontingent sieht der bpa allerdings kritisch. Meurer: "Die Regelung wird neue und für die Antragsteller und deren deutsche Arbeitgeber unkalkulierbare Hürden aufbauen. Der Schutz des deutschen Arbeitsmarktes für bevorrechtigte Arbeitnehmer wird bereits durch die Pflicht zum Nachweis eines deutschen Arbeitsvertrages und die weiterhin bestehende Vorrangprüfung mit Gleichwertigkeitsprüfung der Arbeitsbedingungen durch die Bundesagentur für Arbeit gewährleistet."

Auch wenn sich die Kontingentierung auf 25.000 Personen und damit rund 90 Prozent der Zustimmungen für 2019 belaufen soll, sei aus Sicht des bpa zu beachten, dass eigentlich wesentlich mehr Visaanträge nach der Westbalkan-Regelung gestellt wurden, jedoch durch schleppende Antragsbearbeitung und fehlende Kapazitäten bei den Deutschen Botschaften in den Westbalkan-Staaten nicht bearbeitet wurden.
"Zur Sicherung der Versorgung müssen wir unseren Personalbedarf decken können. Eine Beschränkung ist hierfür kontraproduktiv, weil unbesetzte Stellen nichts anderes bewirken als fehlende Versorgung für pflegebedürftige Menschen", erklärt Meurer. In diesem Zusammenhang verweist der bpa-Präsident darauf, dass der Bedarf an Pflegekräften angesichts der Zunahme der Zahl pflegebedürftiger Menschen in den nächsten Jahren noch weit schneller wachsen werde.