Politik
Weiterhin Kritik am Gesetzentwurf zur Intensivpflege
Der Gesetzentwurf zur Intensivpflege wurde am Mittwoch im Gesundheitsausschuss beraten. Minister Jens Spahn hat zwar Verbesserungen zu früheren Referentenentwürfen erarbeitet, doch die Kritik daran flacht nicht ab.

Sorgt weiter für Kritik: der Gesetzentwurf zur Intensivpflege will die Versorgung neu regeln. Foto: Bilderstöckchen/AdobeStock
Am Mittwoch sollte über den Entwurf im Gesundheitsausschuss beraten werden. Im Februar hatte die Bundesregierung ihn nach monatelanger Debatte beschlossen. Nach der Vorlage von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sollen Eigenanteile von bis zu 3000 Euro im Monat, die Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen bislang selbst zahlen, künftig weitgehend von den Kassen übernommen werden. Gleichzeitig soll die Betreuung in den eigenen vier Wänden weiterhin möglich sein.
Ursprünglich war vorgesehen worden, dass die häusliche Intensivpflege zur Ausnahme wird, was jedoch zu erheblichen Protesten geführt hatte. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte, der Entwurf schüre mit unbestimmten Begriffen, die den Krankenkassen eine sehr große Entscheidungsmacht gäben, Ängste bei den Betroffenen. Dies bezieht sich darauf, dass Wünschen nach dem Ort von Pflegeleistungen zu entsprechen sein soll, soweit die Versorgung dort "tatsächlich" und "dauerhaft" sichergestellt werden könne. Es sei wichtig, hier für Klarheit zu sorgen, forderte Vorstand Eugen Brysch.
Auch der Sozialverband VdK kritisierte den Gesetzentwurf. Dass nicht die Patienten selbst, sondern der Medizinische Dienst der Krankenkassen darüber entscheiden dürfe, ob Intensivpflegebedürftige zuhause oder in einer Einrichtung versorgt und beatmet werden, sei eine "Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechtes der betroffenen Versicherten" und daher "kategorisch" abzulehnen, heißt es laut Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwoch) in einer Stellungnahme.
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