Wie Sie Vorbehaltsaufgaben gemäß § 4 PflBG organisieren
Mit den Vorbehaltsaufgaben gemäß § 4 Pflegeberufegesetz (PflBG) hat der Gesetzgeber den Pflegefachkräften die Verantwortung für den Pflegeprozess übertragen. Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass Pflegekräfte ihren vorbehaltenen Aufgaben wirklich nachgehen können. Im Altenheim-Webinar am 9. März 2023 um 11 Uhr erläutert unsere Expertin Heike Jurgschat-Geer, wie Pflegeeinrichtungen die Vorbehaltsaufgaben organisieren und was sie beachten sollten.

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