Hinweisgeberschutzgesetz: Was es für Pflegeheime bedeutet
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) steht vor der Tür. Der Bundestag hat den letzten Entwurf vom 19.09.2022 mit wenigen Anpassungen am 16.12.2022 beschlossen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 10.02.2023 allerdings die Zustimmung versagt. Möglich ist nun die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Es ist davon auszugehen, dass der letzte Entwurf nur wenig angepasst werden wird und noch dieses Jahr in Kraft tritt. Im Webinar „Was das geplante Hinweisgeberschutzgesetz für Pflegeheime bedeutet“ am 13. April 2023 um 11 Uhr beantwortet Experte Dr. Nico Herold Ihre Fragen dazu.

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