Analyse

Von einer echten Reform noch weit entfernt: BEEP-Gesetz bleibt Stückwerk

Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) soll Verfahren vereinfachen und Pflegekräfte entlasten. Für Kai Tybussek, Rechtsanwalt und Geschäftsführender Partner der Curacon GmbH, reicht das aber nicht: Viele Regelungen bleiben halbherzig und bremsen den Fortschritt. Was jetzt passieren muss.

Kai Tybussek: "Die konkrete Umsetzung liegt bei den Vertragspartnern – das birgt Risiko für Uneinheitlichkeit und Verzögerungen." Foto: curacon

Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege wird als Schritt zur Modernisierung bewertet, bleibt aber laut vielen Stimmen hinter den Erwartungen zurück. Wie fällt deine erste Einschätzung dazu aus – ist das BEEP ein Fortschritt oder eher eine verpasste Chance?

Zunächst einmal, meine ich, ist festzustellen, dass es bedauerlich ist, dass der Bundesrat das Inkrafttreten des Gesetzes blockiert und den Vermittlungsausschuss angerufen hat. Der Sache nach treffen beide Aspekte Deiner Frage zu. Einerseits bleibt die Reform durch dieses Gesetz – wenn es denn am Ende tatsächlich in der vorliegenden Fassung in Kraft treten sollte, deutlich hinter den Erwartungen zurück. Denn: eine wirkliche Lösung für die großen wirtschaftlichen Engpässe in der Pflegeversicherung liefert es nicht, auch das Streithema „stambulant“ wird nur halbherzig geregelt und die Vereinfachungen in Pflegsatzverfahren sind sehr überschaubar. Auf der anderen Seite gibt es aber positive Aspekte: Pflegefachkräfte sollen bestimmte Aufgaben eigenverantwortlicher übernehmen können, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren, um Versorgungsengpässe zu mindern.​ Gleichzeitig können Dokumentations- und Verwaltungsaufwände reduziert werden, damit mehr Zeit für direkte Pflege bleibt.​

Mit der neuen Versorgungsform „stambulant“ sollen stationäre und ambulante Pflegeangebote zusammengeführt werden. Welche praktischen Chancen siehst du für Pflegeheime, aber auch welche Stolpersteine bei der Umsetzung?

Diese neue Versorgungsform hat sich in einem jahrelangen Modellversuch bei der Benevit-Gruppe von Kaspar Pfister ausgesprochen bewährt. Es ist daher längst überfällig, stambulant auch gesetzlich zu verankern. Allerdings soll es zunächst innerhalb von 12 Monaten erst Bundesempfehlungen geben, die das Nähere regeln. Verzögerungen und Unsicherheiten für die bestehenden evaluierten Angebote sind damit vorprogrammiert. Der Hinweis auf den Anspruch auf Gesamtversorgungsverträge im Gesetz ist zwar sinnvoll, allerdings wird ausser Acht gelassen, dass in Praxis in vielen Bundesländern bis heute Widerstände seitens der Kostenträger gegen den Abschluss eines Gesamtversorgungsvertrags bestehen.

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Auch die neuen Regelungen zur kommunalen Pflegestrukturplanung werfen Fragen auf. Könnte die stärkere Berücksichtigung kommunaler Bedarfsplanungen künftig tatsächlich Investitionen steuern – oder behindert sie eher neue Angebote?

Partizipative kommunale Pflegeplanung nach dem BEEP bedeutet, dass verschiedene Interessenvertreter aktiv in den Planungsprozess eingebunden werden – mit dem Ziel, Pflegeinfrastruktur bedarfsgerecht, wohnortnah und nachhaltig zu gestalten. Ich sehe allerdings die Gefahr, dass zu restriktive Rahmen die Anbieterautonomie einschränken und neue Angebote auch behindern bzw. verhindern könnten.

Bei den Pflegesatzverhandlungen ist ein gewisser Bürokratieabbau vorgesehen, etwa durch einheitliche Verfahrensleitlinien. Wie bewertest du diese Ansätze – sind sie praxisnah genug, um wirklich Entlastung zu bringen?

Grundsätzlich sind die vorgesehenen Maßnahmen positiv zu bewerten, da sie auf eine Entbürokratisierung des Verhandlungsprozesses abzielen. Allerdings bleibt die konkrete Umsetzung in vielen Punkten den jeweiligen Vertragspartnern überlassen, was zu einer uneinheitlichen Anwendung und möglichen Verzögerungen führen kann. Praxistauglich wären insbesondere ergänzende Regelungen wie etwa eine automatische Zustimmung, wenn Kostenträger nicht innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist reagieren. Darüber hinaus könnten einheitliche Formulare und Upload-Portale für alle Kostenträger sowie klare Vorgaben zu den einzureichenden Unterlagen (z. B. Jahresabschluss, Personalkosten) die Verfahren deutlich beschleunigen. Auch eine standardisierte Kalkulationslogik, etwa für die Berücksichtigung von Tarifsteigerungen, würde Rückfragen und Nachforderungen reduzieren und somit spürbar Zeit und Verwaltungsaufwand sparen.

Zudem soll die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ bis Ende des Jahres Vorschläge für eine umfassende Pflegereform vorlegen. Was erwartest du von diesem Prozess – und was wären aus deiner Sicht die dringendsten Themen, die dort angegangen werden müssen?

Die Leuchtturm-Herausforderung wäre die Neuordnung der Finanzierung und vor allem Senkung der Eigenanteile in der Pflege. Wenn man allerdings die Erfahrungen aus den letzten beiden Legislaturperioden nimmt vor dem Hintergrund, dass große Reformen angekündigt waren, die dann zu eher kleineren Reförmchen wurden, bin ich ein wenig skeptisch. Ich hoffe sehr, dass ich mich irre.

Die Fragen stellte: Steve Schrader

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