Politik
Verwaltungsrechtler sieht keine Hürden für Pflegekammer-Auflösung
Die von der Landesregierung geplante Auflösung der Pflegekammer stößt nach Ansicht des Göttinger Verwaltungsrechtlers Thomas Mann nicht auf rechtliche Hindernisse. Der Landtag könne die Kammer per Gesetz genauso auflösen wie er sie eingesetzt habe, sagte der Universitätsprofessor am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.

Die Auflösung der Pflegekammer wift einige Fragen auf. Foto: AdobeStock/fotomek
Die von der Landesregierung geplante Auflösung der Pflegekammer stößt nach Ansicht des Göttinger Verwaltungsrechtlers Thomas Mann nicht auf rechtliche Hindernisse. Der Landtag könne die Kammer per Gesetz genauso auflösen wie er sie eingesetzt habe, sagte der Universitätsprofessor am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.
"Der Gesetzgeber schuldet keine Begründung." Von Vorteil für eine Auflösung sei, dass die Pflegekammer erst seit kurzem existiert. "Wenn es um eine Einrichtung ginge, die seit 20 Jahren besteht, Immobilien erworben hat und in Abhängigkeiten steht, wäre das sicherlich schwieriger", sagte der Direktor des Instituts für Öffentliches Recht der Göttinger Universität. Die Pflegekammer sei nicht nur eine Interessenvertretung. "Sie nimmt auch Aufgaben der Selbstverwaltung wahr, die der Staat auch anders organisieren kann." Es handele sich um eine reine Organisationsentscheidung, sagte Mann.
Dass an der Umfrage zur Zukunft der Pflegekammer nur knapp 20 Prozent der Mitglieder teilgenommen haben, stelle die Rechtmäßigkeit der Auflösung der Kammer nicht infrage, sagte Mann weiter.
Anders hatte am Montag Kammerpräsidentin Nadya Klarmann argumentiert. Der gesetzliche Auftrag, den die Kammer habe, könne nicht einfach auf der Basis eines Minderheitenvotums revidiert werden, hatte sie gesagt. Die Kammer könne natürlich gegen eine Auflösung klagen, sagte Mann. "Ich halte die Erfolgsaussichten angesichts der bisherigen Rechtsprechung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs aber für sehr gering."
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