Management
Unternehmensteile ausgliedern?
In steuerlicher Hinsicht stehen Pflegeeinrichtungen vor
besonderen Herausforderungen: Insbesondere bei
betriebsnotwendigen Investitionen kann es durch die
Finanzierung der Umsatzsteuer teuer werden. Liegt die
Lösung in einer Ausgliederung von Unternehmensteilen?

In bestimmten Fällen kann es sich steuerlich auszahlen,
Unternehmensteile wie zum Beispiel Catering,
Hausmeisterservice oder Wäscheservice auszugliedern.
Allerdings muss hier sehr detailliert und genau geplant
werden, um eine sogenannte Organschaft strikt zu
vermeiden.
Wie wirkt sich eine solche Auslagerung auf die
Umsatzbesteuerung eines Pflegeheims aus? Und macht es
vielleicht auch Sinn, auf eine separate
Betreibergesellschaft auszulagern, die demselben
Gesellschafterkreis gehört, der auch das Heim betreibt?
Diese Fragen beantwortet Ihnen Steuerberater Thomas
Mochnik im ersten Teil seiner neuen Serie in der
Zeitschrift Altenheim
. Weitere Themen der Serie: Betreute Wohnanlagen als
Ergänzung stationärer Einrichtungen, das
Blockheizkraftwerk und die Steuern, Aufteilung einer
stationären Einrichtung in eine Betriebs- und eine
Besitzgesellschaft.
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