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Überbrückungshilfe III plus bis Jahresende verlängert

Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfe III Plus über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021. Die Details für die Verlängerung bis Jahresende sind geeint und finalisiert. Dabei werden die bewährten Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus weitgehend beibehalten. Die Beantragung ist noch bis zum 31. Oktober 2021 möglich.

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Foto: Adobe Stock/Magele Picture Mit der sogenannten Überbrückungshilfe III Plus wurde die vierte Förderphase des Bundesprogramms "Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen" eingeläutet.

Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August und September. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Die Antragstellung erfolgt auch für die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus durch prüfende Dritte.

Die sogenannte Restart-Prämie, die innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August, September 2021 galt und mit der das Bundesministeriun für Wirtschaft und Energie sowie das Bundesministerium für Finanzen gezielt den Übergang vom Lockdown hin zur Wiederöffnung erleichtern wollten, hat ihren Zweck erfüllt, teilen die Ministerien mit. Sie läuft deshalb plangemäß im September aus. Der Eigenkapitalzuschuss, zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen, wird auch über den September hinaus bis Dezember 2021 zur Verfügung stehen.

Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021.