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Tariftreue: Verbände plädieren in Anhörung für Verschiebung

Gemeinsam mit dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) hat der bpa Arbeitgeberverband in einer Verbändeanhörung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) u.a. zur Tariftreueregelung nach dem GVWG für eine Verschiebung deren Umsetzungstermins plädiert. „Logisch wäre eine Verschiebung um 1 Jahr auf den 1. September 2023“, so der bpa Arbeitgeberverband in seiner Stellungnahme.

Foto: domoskanonos - AdobeStock Der bpa Arbeitgeberverband hält eine Verschiebung der Umsetzung der Tariftreueregelung nach dem GVWG auf den 1. September 2023 für "logisch".

Wie der bpa Arbeitgeberverband in seinem online erscheinenden „Newsticker“ vom 18. März berichtet, haben in der Verbändeanhörung des BMG zum Gesetzentwurf zum Pflegebonus und zum Gesetzentwurf „Klarstellung zum Verfahren zur Entlohnung nach Tarif in der Langzeitpflege” nicht nur bpa und bpa Arbeitgeberverband die Auffassung vorgetragen, dass die Umsetzung der Tariftreueregelung zum 1.9.2022 nicht mehr haltbar sei und für eine Verschiebung dieses Umsetzungstermins plädiert. „Für eine unternehmerisch verantwortungsvolle Entscheidung der Pflegeinrichtungen mit Blick auf die zukünftige Entlohnungsgestaltung bedarf es einer belastbaren Datengrundlage, des kurzfristigen Zugangs zu Informationen über die Inhalte der zur Auswahl stehenden Tarifwerke bzw. kirchlichen AVR und eines adäquaten Zeitraums für Kalkulation und Verhandlungen der Vergütungen.“ So heißt es in den Stellungnahmen beider Verbände.

„Logisch wäre eine Verschiebung des Umsetzungszeitpunktes um ein Jahr auf den 1.9.2023, mindestens muss aus unserer Sicht jedoch eine Verschiebung um ein halbes Jahr erfolgen“, schreibt der bpa Arbeitgeberverband in seinem Newsticker und führt aus: „Wenn das Gesetz tatsächlich wirkt, dann lägen belastbare, vollständige und plausible Daten zum Beispiel für die regional üblichen Entgeltniveaus frühestens im November 2022 vor.“

„Selbstverständlich“ habe man auch seine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Tariftreueregelung in der Stellungnahme nochmals bekräftigt, betont der bpa Arbeitgeberverband. So stellt der Verband in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zusammenfassend fest, dass dieser „ein Eingeständnis in die mangelnde Praktikabilität und Umsetzungsklarheit der §§ 72, 82c SGB XI im Rahmen des GVWG“ sei. Es werde nun ein Versuch unternommen, die Mängel des GVWG zu beheben. „Selbst wenn mit der Ergänzung des § 72 Absatz 3 b SGB XI und der Einführung der Orientierung am regional üblichen Entgeltniveau als Voraussetzung für die zukünftige Zulassung als Pflegeeinrichtung, die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die ursprüngliche Tariftreueregelung teilweise aufgenommen werden, bleiben die wesentlichen Einschränkungen der Grundrechte aus unserer Sicht bestehen. Das sind beispielsweise Verstöße gegen Artikel 12 und Artikel 3 Grundgesetz (GG)“, argumentiert der Verband in der Stellungnahme.

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