Management
Tarifpflicht: Richtlinien liegen vor – Vorgaben umsetzen und refinanzieren
Ab dem 1. September 2022 können Pflegeeinrichtungen nur noch dann mit der Pflegekasse abrechnen, wenn Sie ihre Mitarbeitenden nach Tarif entlohnen oder eine Vergütung in gleicher Höhe zahlen. Endlich liegen die lange erwarteten Richtlinien nach § 72 SGB XI und die Übersichten nach § 82c SGB XI vor. Wie Sie sich positionieren und welche Schritte jetzt nötig sind, erfahren Sie in einem Webinar spezial von Altenheim.

Ab dem 1. September 2022 können Pflegeeinrichtungen nur noch dann mit der Pflegekasse abrechnen, wenn Sie ihre Mitarbeitenden nach Tarif entlohnen oder mindestens eine Entlohnung in Höhe eines anwendbaren Tarifvertrages zahlen. So sieht es das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) vor. Viele Altenpflegeanbieter stehen nun vor offenen Fragen und müssen die nächsten Schritte planen und umsetzen.
Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen hat in seinen Richtlinien Details insbesondere zu den Verfahrens- und Prüfungsgrundsätzen für die Einhaltung der Vorgaben zur tariflichen Bezahlung festgelegt. Die Pflegeanbieter stehen nun vor der Qual der Wahl: Bis zum nun letztlich 31. März müssen Sie sich entscheiden, welcher Tarif maßgeblich sein soll. Neben der Auswahl der maßgeblichen Tarife steht vor allem auch die Anpassung der eigenen Vergütungsstruktur im Vordergrund. Ganz gleich, ob Sie die Höhe Ihrer Vergütung bis zur Tarifhöhe anpassen oder die bereits tarifliche Vergütung nachweissicher gestalten möchten – es bleiben viele offene Handlungsstränge.
Wie Sie sich bestmöglich vorbereiten, rechtssicher agieren und wirtschaftlich auf der Erfolgsspur bleiben, erfahren Sie in unserem Altenheim Webinar Spezial von Rechtsanwalt Peter Sausen und Betriebswirt Kip Sloane.
Das Webinar findet am 16. Februar 2022 von 10.00 bis 14.00 Uhr. Für Abonnenten der Zeitschrift Altenheim kostet die Teilnahme 149 Euro, für alle anderen 199 Euro.
Hier geht es zur Anmeldung zum Webinar am 16. Februar 2022
Das Programm
10.00 bis 11.00 Uhr
Update Tarifpflicht und Richtlinien
- Kurzvorstellung der gesetzlichen Grundlagen und der Inhalte der veröffentlichten Richtlinien
- Was wir aktuell bereits wissen und was noch nicht – eine Standortbestimmung
- Abbildung des Zeitplans / der notwendigen Schritte
Peter Sausen und Kip Sloane
11.00 bis 11.15 Pause
11.15 bis 12.15
Die Tarifpflicht aus betriebswirtschaftlicher Perspektive: Ergebnissicherung und Nachweisrisikoreduktion für tarifungebundene und tarifgebundene Träger
- Vorbereitung ist Trumpf: Was Sie heute schon tun sollten, um bestmöglich aufgestellt zu sein
- Vorstellung Szenario-Analysen: Wie Sie mit einfachen Analysen entscheidend weiterkommen (inkl. Gratis-Analyse-Instrument)
- Vorstellung erster regional relevanter Tarife und deren Vergütungshöhe
- Exkurs Renditesicherung: Servicegesellschaften, Wagnis-Aufschläge und welche Ansätze sich sonst noch lohnen
Kip Sloane
12.15 bis 12.30 Pause
12.30 bis 13.30
Die Tarifpflicht aus (arbeits-)rechtlicher Perspektive
- Die rechtlichen Grundlagen zu Tarifverträgen – Besonderheiten bei der Tarifpflicht nach § 72 SGB XI
- Die möglichen Alternativmodelle neben Tarifverträgen – Eigene rechtssichere Vergütungsmodelle entwickeln und umsetzen
- 1×1 des Arbeitsrechts: Was muss beachtet werden, wenn jetzt Entgelterhöhungen anstehen
- Die Tarifpflicht aus Sicht der Mitarbeiter: Der Arbeitsvertrag vs einseitige Änderung der Entgeltregelungen
Peter Sausen
13.30 bis 14.00
Zusammenfassung und Ausblick: Was jetzt wichtig ist bzw. wichtig wird – Diskussion mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern
Die Referenten
Peter Sausen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Inhaber der Kanzlei STEINRÜCKE . SAUSEN, Köln
Kip Sloane, Betriebswirt, Geschäftsführer und Gründer der Unternehmensberatung BeraterMut, Köln
Hier geht es zur Anmeldung zum Webinar am 16. Februar 2022
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