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Tarifpflicht: Richtlinien liegen vor – Vorgaben umsetzen und refinanzieren

Ab dem 1. September 2022 können Pflegeeinrichtungen nur noch dann mit der Pflegekasse abrechnen, wenn Sie ihre Mitarbeitenden nach Tarif entlohnen oder eine Vergütung in gleicher Höhe zahlen. Endlich liegen die lange erwarteten Richtlinien nach § 72 SGB XI und die Übersichten nach § 82c SGB XI vor. Wie Sie sich positionieren und welche Schritte jetzt nötig sind, erfahren Sie in einem Webinar spezial von Altenheim.

Foto: Vincentz Network Bis zum 31. März müssen Sie sich entscheiden, welcher Tarif maßgeblich sein soll. Im Altenheim Webinar spezial am 16. Februar erfahren Sie, wie Sie jetzt am besten vorgehen sollten.

Ab dem 1. September 2022 können Pflegeeinrichtungen nur noch dann mit der Pflegekasse abrechnen, wenn Sie ihre Mitarbeitenden nach Tarif entlohnen oder mindestens eine Entlohnung in Höhe eines anwendbaren Tarifvertrages zahlen. So sieht es das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) vor. Viele Altenpflegeanbieter stehen nun vor offenen Fragen und müssen die nächsten Schritte planen und umsetzen.

Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen hat in seinen Richtlinien Details insbesondere zu den Verfahrens- und Prüfungsgrundsätzen für die Einhaltung der Vorgaben zur tariflichen Bezahlung festgelegt. Die Pflegeanbieter stehen nun vor der Qual der Wahl: Bis zum nun letztlich 31. März müssen Sie sich entscheiden, welcher Tarif maßgeblich sein soll. Neben der Auswahl der maßgeblichen Tarife steht vor allem auch die Anpassung der eigenen Vergütungsstruktur im Vordergrund. Ganz gleich, ob Sie die Höhe Ihrer Vergütung bis zur Tarifhöhe anpassen oder die bereits tarifliche Vergütung nachweissicher gestalten möchten – es bleiben viele offene Handlungsstränge.

Wie Sie sich bestmöglich vorbereiten, rechtssicher agieren und wirtschaftlich auf der Erfolgsspur bleiben, erfahren Sie in unserem Altenheim Webinar Spezial von Rechtsanwalt Peter Sausen und Betriebswirt Kip Sloane.

Das Webinar findet  am 16. Februar 2022 von 10.00 bis 14.00 Uhr. Für Abonnenten der Zeitschrift Altenheim kostet die Teilnahme 149 Euro, für alle anderen 199 Euro.

Hier geht es zur Anmeldung zum Webinar am 16. Februar 2022


Das Programm


10.00 bis 11.00 Uhr

Update Tarifpflicht und Richtlinien

  • Kurzvorstellung der gesetzlichen Grundlagen und der Inhalte der veröffentlichten Richtlinien
  • Was wir aktuell bereits wissen und was noch nicht – eine Standortbestimmung
  • Abbildung des Zeitplans / der notwendigen Schritte

Peter Sausen und Kip Sloane

11.00 bis 11.15 Pause

11.15 bis 12.15
Die Tarifpflicht aus betriebswirtschaftlicher Perspektive: Ergebnissicherung und Nachweisrisikoreduktion für tarifungebundene und tarifgebundene Träger

  • Vorbereitung ist Trumpf:  Was Sie heute schon tun sollten, um bestmöglich aufgestellt zu sein
  • Vorstellung Szenario-Analysen: Wie Sie mit einfachen Analysen entscheidend weiterkommen (inkl. Gratis-Analyse-Instrument)
  • Vorstellung erster regional relevanter Tarife und deren Vergütungshöhe
  • Exkurs Renditesicherung: Servicegesellschaften, Wagnis-Aufschläge und welche Ansätze sich sonst noch lohnen

Kip Sloane
 
12.15 bis 12.30 Pause

12.30 bis 13.30
Die Tarifpflicht aus (arbeits-)rechtlicher Perspektive

  • Die rechtlichen Grundlagen zu Tarifverträgen – Besonderheiten bei der Tarifpflicht nach § 72 SGB XI
  • Die möglichen Alternativmodelle neben Tarifverträgen – Eigene rechtssichere Vergütungsmodelle entwickeln und umsetzen
  • 1×1 des Arbeitsrechts: Was muss beachtet werden, wenn jetzt Entgelterhöhungen anstehen
  • Die Tarifpflicht aus Sicht der Mitarbeiter: Der Arbeitsvertrag vs einseitige Änderung der Entgeltregelungen

Peter Sausen
 
13.30 bis 14.00

Zusammenfassung und Ausblick: Was jetzt wichtig ist bzw. wichtig wird – Diskussion mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern

Die Referenten

Peter Sausen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Inhaber der Kanzlei STEINRÜCKE . SAUSEN, Köln
Kip Sloane, Betriebswirt, Geschäftsführer und Gründer der Unternehmensberatung BeraterMut, Köln

Hier geht es zur Anmeldung zum Webinar am 16. Februar 2022