Management
Tarifpflicht in der Pflege: Ein Knäuel aus Fragen
Die inzwischen veröffentlichten Richtlinien zu den Verfahrens- und Prüfgrundsätzen führen zu lauter offenen Fragen – und die Zeit ist knapp. Parallel wurden Übersichten zu den Tarifvertragswerken und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen nach § 82 c Abs. 5 SGB XI veröffentlicht, die weniger hilfreich sind, als es auf den ersten Blick scheint. Jetzt stehen wichtige Entscheidungen und Verhandlungen an. Was ist aus arbeitsrechtlicher Sicht zu beachten? Und was müssen Sie für die Pflegesatzverhandlungen bedenken?

Unser Titelthema in der März-Ausgabe von Altenheim ist die Tarifpflicht, die die Pflegebranche in Atem hält. Die mit großer Verspätung veröffentlichten Richtlinien zu den Verfahrens- und Prüfgrundsätzen führen zu vielen offenen Punkten – und die Zeit ist knapp. Was aus arbeitsrechtlicher Sicht zu beachten, erläutert Rechtsanwalt Peter Sausen. Die Vergütungsfragen, die nun zu lösen sind, sind gravierend. Die Pflegevergütungsrichtlinie, die zur Umsetzung des GVWG veröffentlicht wurde, macht eins ganz deutlich: Pflegesatzverhandlungen werden ab sofort elementarer denn je. Eine Übersicht, was bei den Neuverhandlungen der Pflegesätze zu beachten ist, macht Rechtsanwalt Kai Tybussek. Und: Im Interview erläutert Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), warum die Aussagekraft der von den Pflegekassen veröffentlichen Daten zur Tarifbindung und Durchschnittslöhnen unklar ist – und die Regelungen unnötig und kompliziert sind. Mehr dazu lesen Sie in der März-Ausgabe von Altenheim.
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