Management

So funktioniert die Zusammenarbeit mit dem Heimbeirat

Wie kann man den Beirat als Partner so einbinden, dass die Zusammenarbeit gut läuft? Die Bewohner- und Mitarbeiterzufriedenheit im Pflegeheim steigt nämlich deutlich, wenn Heimbeirat und Einrichtung sich als Team verstehen. Ein Vorteil für alle Beteiligten. Worauf es dabei ankommt, lesen Sie in der April-Ausgabe von Altenheim.

- Alle Landesheimgesetz enthalten Regelungen, dass die Beiräte ein Recht darauf haben, frühzeitig informiert zu werden. Transparenz steigert außerdem die Zufriedenheit der Bewohner und Angehörigen. Foto: Werner Krüper

Einen Heimbeirat und die Zusammenarbeit mit ihm ernst zu nehmen, kostet Zeit, Geld und Ressourcen im eng getakteten Arbeitsalltag einer Pflegeeinrichtung. Häufig ist es auch schwierig, Freiwillige für dieses Ehrenamt zu finden. Der Beirat führt daher in vielen Pflegeheimen ein Schattendasein. Dies liegt auch daran, dass die Möglichkeiten funktionierender Beiratsarbeit immer noch zu unbekannt sind. Einrichtungen, die die Mühen auf sich nehmen, werden aber belohnt: mit höherer Bewohner- und Mitarbeiterzufriedenheit, mit gegenseitigem Respekt und Vertrauen sowie mit kostenloser “Unternehmensberatung”, schreibt Ulrike Kempchen, Rechtsanwältin und Leiterin der Abteilung Recht bei der BIVA in Bonn, in der Zeitschrift Altenheim. “Die Heimgesetze der einzelnen Bundesländer sehen die Möglichkeit vor, durch ein kollektives gewähltes unentgeltlich tätiges Gremium (den Beirat) die Wünsche und Bedürfnisse der Bewohnerschaft vertreten zu lassen und damit ihre Rechte zu wahren. Dem Beirat kann als Interessenvertretung und Sprachrohr der Bewohner und damit der Schnittstelle zur Einrichtungsleitung die Unterstützung und Umsetzung der Interessen der Bewohnerschaft gelingen”, so Kempchen. Ein funktionierender Beirat verbessert die Kommunikation zwischen Bewohnern und Mitarbeitern und schafft so gegenseitigen Respekt und Vertrauen. Wie der Heimbeirat zu einem Partner auf Augenhöhe werden kann und welche rechtlichen Rahmenbedingen gelten, lesen Sie in der April-Ausgabe der Zeitschrift Altenheim.