Management
Selbstbestimmt leben bis zuletzt
Den Willen der Bewohner in der letzten Lebensphase so
umzusetzen, wie es ihren individuellen Vorstellungen
entspricht, ist Ziel des Projektes "Behandlung im
Voraus planen". Dafür erhält das Pflegeheim "An den
Platanen" in Neu-Isenburg den Altenheim Zukunftspreis
2017. Das Vorgehen hat bundesweit Modellcharakter, lobt
die Jury.

Das Ende 2015 verabschiedete Hospiz- und
Palliativgesetz (HPG) sieht in § 132g SGB V vor, dass
jeder Bewohner über die medizinisch-pflegerische
Versorgung und Betreuung in der letzten Lebensphase
beraten und ihm Hilfen und Angebote der
Sterbebegleitung aufgezeigt werden. Das Altenpflegeheim
„An den Platanen“ hat sich diesem Thema mit dem Projekt
„Behandlung im Voraus planen“ auf besondere Weise
angenommen. Die Vorausplanung orientiert sich an
Werten, Krankheitsverständnis und den Präferenzen für
Betreuung und Behandlung, die mithilfe von geschulten
und qualifizierten Gesprächsbegleitern von den
Bewohnern erfragt werden. Das Gesprächsangebot richtet
sich auch an Bevollmächtige bzw. Betreuer von
Bewohnern, die sich nicht selbst entscheiden können.
Ziel ist es, dass bei allen zukünftigen Behandlungen
ihre Wünsche bekannt sind und Beachtung finden.
Geschulte Gesprächsbegleiter und Hausärzte unterstützen
die Bewohner dabei, sich konkret mit ihren
individuellen Behandlungswünschen auseinanderzusetzen.
Diese werden in eigens dafür entwickelten Patienten-
und Vertreterverfügungen sowie einem Notfallbogen
dokumentiert.
Einrichtungsleiter Günther Schlott hat den mit 3.000
Euro dotierten Altenheim Zukunftspreis 2017 bei der
feierlichen Verleihung vor Ort von
Altenheim-Chefredakteur Steve Schrader freudig
entgegengenommen. „Der Zukunftspreis 2017 ist für unser
Team Freude und Bestätigung zugleich. Wir sind stolz
und glücklich, dass unsere Bemühungen um eine
Gestaltung der vorausschauenden Behandlungsplanung
deutschlandweit Anerkennung gefunden haben. Dies
bestärkt uns, auch weiterhin mit Mut zum Risiko
innovative Wege zum Wohle unserer Bewohner zu gehen und
das Umfeld der stationären Altenpflege zu verbessern“,
so Schlott.
Mit dem Projekt wird Neuland
betreten
Steve Schrader lobt: „Das Pflegeheim „An den Platanen“
gehört damit deutschlandweit zu den ersten
Einrichtungen, die die Vorgaben des neuen Hospiz- und
Palliativgesetzes umgesetzt hat. Sie haben echtes
Neuland betreten und Strukturen geschaffen, die anderen
Einrichtungen als Vorbild dienen können.“ Die
Einrichtung sei damit in Vorleistung gegangen. Denn
bisher hätten sich Kassen und die Trägerverbände nicht
auf die konkreten Inhalte, Anforderungen und vor allem
auf die Höhe der erstattungsfähigen Kosten dieses neuen
Angebotes verständigen können. Schrader: „Und das,
obwohl diese Einigung laut Gesetz eigentlich schon bis
Ende 2016 hätte vorliegen müssen. Dass die
Verantwortlichen diesen Schritt trotzdem wagen – auch
dafür gebührt ihnen der größte Respekt.“ Zudem
ermögliche das Projekt den Bewohnern, dass ihr Wille
hinsichtlich künftiger medizinischer Behandlungen so
umgesetzt wird, wie es ihren individuellen
Vorstellungen und Wünschen entspricht. Und zwar auch
dann, wenn sie sich im Falle des Falles gar nicht mehr
selbst dazu äußern können. Damit erhielten die Bewohner
ein großes Stück Sicherheit für eine Lebensphase, die
mit vielen Ängsten und Unsicherheiten verbunden sei, so
Schrader weiter.
Der Altenheim-Zukunftspreis 2017 wird unterstützt von
der Curacon Weidlich Rechtsanwaltsgesellschaft in
Ratingen. Für sie war Rechtsanwalt Kai Tybussek bei der
Preisverleihung dabei: „Das Projekt in Umsetzung des
HPG ist ein fantastisches Beispiel für Kreativität und
Mut zu neuen Wegen in der Pflege mit Blick auf die
letzte Lebensphase. Das neue HPG verpflichtet nämlich
Heimträger, sich aktiv an der Erstellung einer
Patientenverfügung zu beteiligen. Mit dem wohl
bundesweit einmaligen Projekt übernimmt die Mission
Leben eine Vorreiterrolle in der Umsetzung des § 132 g
SGB V. Rechtssicherheit und Würde zu schaffen bzw. zu
erhalten für Menschen in Notfällen, bei akuter schwerer
Erkrankung mit ungewisser oder ungünstiger Prognose
sowie bei dauerhafter Unfähigkeit, selbst zu
entscheiden ist ein wertvolles Ziel der
gesundheitlichen Vorsorgeplanung für die letzte
Lebensphase.“
Ein Video von der Preisverleihung des Zukunftspreises
sehen Sie hier in Kürze. Einen ausführlichen Beitrag
über das preisgekrönte Projekt lesen Sie in der
Januar-Ausgabe von Altenheim.
Im Bild v.li.: Altenheim-Chefredakteur Steve Schrader,
Kirsten Wolf, Leiterin vom
KooperationspartnerWürdezentrum, Pflegedienstleiter
Raimund Werner, Heimleiter Günther Schlott, Gerd
Brückmann, Geschäfstführer Mission Leben, Rechtsanwalt
Kai Tybussek, Geschäftsführender Partner Curacon
Weidlich Rechtsanwaltsgesellschaft. Foto: Olga Ennulat
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren