News
Saarland: Härtefallregelung entschärft Raumvorgaben für Tagespflegen
Für bestehende Tagespflegen im Saarland läuft Ende 2027 die Übergangsfrist für verschärfte Raumanforderungen aus. Eine neue Protokollnotiz eröffnet nun einen Ausweg: Wer die sanitären Vorgaben nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erfüllen könnte, kann eine Ausnahme geltend machen – ohne automatischen Verlust der Zulassung oder Platzreduzierung.
ie Saarländische Pflegegesellschaft (SPG) hat eine Konkretisierung zum Auslaufen der Bestandsschutzregelung für Tagespflegeeinrichtungen veröffentlicht. Hintergrund sind die zum 1. März 2018 in Kraft getretenen räumlichen Anforderungen des Rahmenvertrages nach § 75 SGB XI, deren Übergangsregelung Ende 2027 endet. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat seine Mitgliedsorganisationen mit einem Fachrundschreiben über die Neuerung informiert.
Nach den geltenden Vorgaben müssen bestehende Einrichtungen die Anforderungen an Aufenthalts-, Ruheräume und sanitäre Anlagen erfüllen. Gelingt dies nicht, bleiben Trägern zwei Optionen: eine entsprechende Reduzierung der Platzzahl oder der Antrag auf einen angepassten Versorgungsvertrag bis spätestens 31. Dezember 2027. Wer keine dieser Wege beschreitet, verliert zum 1. Januar 2028 automatisch die Berechtigung zur Leistungserbringung.
Insbesondere die Umsetzung der Anforderungen an die sanitären Anlagen wäre für zahlreiche vor dem 1. März 2018 zugelassene Tagespflegen nur mit erheblichen baulichen Maßnahmen möglich. Die Vertragspartner haben sich daher auf eine Protokollnotiz verständigt, die bereits mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten ist.
Die Zulassung endet künftig nicht automatisch und auch die Platzzahl wird nicht automatisch reduziert, sofern sämtliche räumlichen Voraussetzungen mit Ausnahme der sanitären Anforderungen erfüllt sind. Voraussetzung ist, dass der Einrichtungsträger gegenüber den Vertragspartnern darlegt, dass die notwendigen Umbaumaßnahmen aufgrund der baulichen Gegebenheiten eine unzumutbare Härte darstellen würden.
Als unzumutbare Härte gilt nach der Protokollnotiz insbesondere, wenn die Erfüllung der Vorgaben nur durch:
- die Anmietung zusätzlicher Flächen,
- einen Umzug oder
- die vollständige Aufgabe der Tagespflege
möglich wäre.
Laut Paritätischem soll die Protokollnotiz die Versorgung mit Tagespflegeleistungen im Saarland absichern und betroffenen Einrichtungen zugleich eine rechtssichere Einzelfalllösung ermöglichen. (ck)
Weitere Informationen:
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren