Analyse & Diskussion
Rückzug mit Signalwirkung: Niedersachsen korrigiert Landesheimbauverordnung
Als zweites Land nach Bayern rudert jetzt auch Niedersachsen bei der Landesheimbauverordnung zurück. Seit dem 13. März gilt dort eine geänderte Fassung, die eine Reihe von baulichen Anforderungen bei Bestandsimmobilien wieder kassiert. Flächenvorgaben orientieren sich jetzt wieder an der Heimmindestbauverordnung, die Einbettzimmerquote wird für Bestandsprojekte aufgehoben.
Von Markus Bienentreu In Niedersachsen gilt eine geänderte Fassung der Landesheimbauverordnung. Das ist auch gut so, denn ein großer Teil dieser Regeln war von vornherein praxisfremd. Ein Beispiel: Die bislang geforderte Mindestgröße für Einbettzimmer ohne Vorflur von 14 m² wird...